Sieben Punkte für die Wartung einer LED-Beleuchtungsanlage im Betrieb

von Gastautor

LED-Anlagen gelten als wartungsarm, und das stimmt im Vergleich zu allem, was vorher da war. Wartungsfrei sind sie nicht. Der Unterschied fällt nur später auf, weil eine LED selten schlagartig ausfällt, sondern über Jahre leiser wird. Wer nach ein paar Jahren Ersatz braucht und bei LED Grosshandel online stöbern will, sollte vorher wissen, was die eigene Anlage überhaupt noch leistet. Sieben Punkte halten diesen Überblick.

1. Den Wartungsfaktor kennen

Jede Lichtplanung rechnet mit einem Faktor, der Verschmutzung und Alterung vorwegnimmt. In staubigen Umgebungen fällt er deutlich niedriger aus als im Büro. Wer diesen Wert aus der ursprünglichen Planung kennt, weiß, wie viel Reserve die Anlage von Anfang an hatte.

2. Reinigung als festen Termin führen

Staub auf Abdeckung und Kühlkörper kostet Lichtstrom, bevor irgendein Bauteil defekt ist. In Hallen ist ein jährlicher Durchgang üblich, in Büros reicht meist ein größerer Abstand. Das ist die billigste Maßnahme im ganzen Betrieb und die, die am häufigsten ausfällt. Sinnvoll ist ein fester Termin im Kalender, gekoppelt an eine ohnehin geplante Begehung, weil eine Reinigung ohne Anlass erfahrungsgemäß verschoben wird, bis sie ganz entfällt. Wer dabei gleich notiert, wie stark die Abdeckungen verschmutzt waren, hat nach zwei Durchgängen einen belastbaren Anhaltspunkt für den richtigen Abstand.

3. Den Lichtstromrückgang beobachten

Für Leuchten wird oft eine Nennlebensdauer von 50.000 Stunden angegeben, bezogen auf ideale Bedingungen und eine bestimmte Umgebungstemperatur. Der übliche Bezugspunkt ist der Punkt, an dem noch 70 Prozent des ursprünglichen Lichtstroms erreicht werden. Wärmere Einbausituationen verkürzen diese Spanne, ohne dass es jemand bemerkt.

4. Messen statt schätzen

Die Beleuchtungsstärke wird mit einem kalibrierten Luxmeter auf der Bezugsebene erfasst, am Schreibtisch also auf der Tischplatte dort, wo tatsächlich gearbeitet wird. Ein einzelner Messpunkt in der Raummitte reicht dafür nicht. Wer selbst einen Schatten auf den Sensor wirft, misst den Klassiker unter den Fehlern.

5. Die Gefährdungsbeurteilung aktuell halten

Die ASR A3.4 schreibt keine feste Messfrist vor, sie verlangt, dass die Beleuchtung Teil der Gefährdungsbeurteilung ist. In der Praxis wird oft ein Turnus von drei Jahren genannt, spätestens aber bei Umbauten, Nutzungsänderungen und Beschwerden ist eine Prüfung angebracht.

6. Treiber und Netzteile mitdenken

Ausfälle betreffen häufig die Elektronik und nicht die Leuchtdioden. Wärme ist dabei der wichtigste Faktor, weshalb ein Treiber im engen Deckenhohlraum eine andere Lebensdauer hat als derselbe Treiber mit Luft um sich herum. Wer die Bauform notiert hat, findet Ersatz in Minuten statt in Tagen.

7. Austausch dokumentieren

Ein Blatt mit Leuchtentyp, Einbauort, Einbaudatum und Betriebsstunden pro Tag klingt bürokratisch. Es ist der Unterschied zwischen einem gezielten Nachkauf und dem Versuch, aus einer verstaubten Leuchte am Boden noch eine Typenbezeichnung zu entziffern.

Was regelmäßige Kontrolle erspart

Der eigentliche Gewinn liegt nicht in der einzelnen ausgetauschten Leuchte. Er liegt darin, dass eine Anlage planbar altert statt überraschend. Wer den Rückgang kennt, kann den Austausch in eine ohnehin geplante Maßnahme legen, statt ihn an dem Tag zu organisieren, an dem die Halle zur Hälfte dunkel ist.