Schulgutscheine

von b304

Der erste Schultag ist ein großer Moment für jedes Kind. Schon Wochen vorher laufen die Vorbereitungen: Die Schultüte wird in der Kita gebastelt. Der Schulranzen wird ausgesucht, dazu Federmäppchen, Stifte, Hefte, Turnbeutel und neue Turnschuhe. Und dann muss die Schultüte auch noch gefüllt werden. Da sind schnell mehrere hundert Euro fällig. Viel Geld, das nicht überall so einfach
verfügbar ist.
Erziehungsberechtigte, die Bürgergeld, Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag beziehen, erhalten vom Staat Sonderzuwendungen für ihre Schulkinder. Doch was ist mit den Familien oder mit Alleinerziehenden, die nur knapp zu viel für staatliche Leistungen verdienen und kaum über die Runden kommen?
An diesen Personenkreis denken Bürgerstiftung und Gemeinde Haar und vergeben zum Schulstart im September Gutscheine, die bei örtlichen Geschäften einzulösen sind: Schreibwaren-Gutscheine pro Kind im Wert von 150 Euro für Erstklässler, 80 Euro für Schulkinder von der zweiten bis zur 12. Klasse. Bis zur 10. Klasse gibt es zusätzlich noch einen Gutschein für Schuhe in Höhe von 80 Euro für Haus- oder Turnschuhe.
Anträge für die Schulstart-Gutscheine sind im Sozialamt der Gemeinde Haar erhältlich. Um Terminvereinbarung wird gebeten entweder online unter www.gemeinde-haar.de oder telefonisch unter 089-46002-205, -207, -208 und -209.
Die Mittel für die Gutscheine zum Schulstart werden über das Bildungsprogramm „Kindern Chancen geben“ zur Verfügung gestellt, das seit 2023 unter dem Dach der Bürgerstiftung Haar weitergeführt wird.