Fahrräder, die außerhalb der Fahrradparkplätze an den Bahnhöfen Vaterstetten und Baldham abgestellt sind, müssen bis spätestens Sonntag, 15. August entfernt werden. Das betrifft auch Fahrräder, die dort länger als eine Woche abgestellt sind und fahruntaugliche Räder. Nach Ablauf des Termins werden die Räder vom Baubetriebshof abgeholt und als Fundsache verwahrt. Werden sie dann nicht innerhalb von drei Wochen abgeholt, werden sie versteigert oder verwertet, teilt die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Vaterstetten mit. Offensichtliche Schrotträder würden sofort entsorgt.