Schöffen gesucht

von b304

Für die Jahre 2024 bis 2028 findet heuer wieder bayernweit die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Auch in den Gemeinden Vaterstetten, Grasbrunn und Haar finden sich diese Listen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Die Gemeinden und Jugendämter stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt bewerben.”Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils”, heißt es in der Beschreibung der Tätigkeit.

Für die Wahl zum Schöffen sind folgende rechtliche Voraussetzungen notwendig:

  1. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.
  2. Bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 soll der Bewerber das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben (vor dem 01.01.1999 geboren), nicht aber das siebzigste Lebensjahr vollendet haben (nach dem 01.01.1954 geboren).
  3. Der Bewerber soll zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnhaft sein.

Nähere Infos gib es im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de. Wer am Schöffenamt interessiert ist, kann sich bis spätestens 24. Februar 2023 per E-Mail mit folgendem Formular in Vaterstetten bewerben und dieses an o.neumeyer@vaterstetten.de oder an f.huhndt@vaterstetten.de senden oder in Grasbrunn über die Gemeindehomepage. In Haar wenden sich Interessenten im Rathaus an Herrn Charilaos Moutsios, Zimmer B11, Tel. 089 – 46002-206schoeffenwahl2023@gemeinde-haar.de