Bereits zum wiederholten Male haben sich sogenannte Sprayer an öffentlichen Schulen in den Gemeinden Grasbrunn und Vaterstetten betätigt und dabei einen Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro verursacht. Es wurde dabei vor allem der Schriftzug “ACAB” verwendet. Möglicherweise handelt es sich um einen schlechten “Scherz” im Zusammenhang mit der Freinacht, denn der Tatzeitraum liegt irgendwo zwischen dem 30. April und dem 2. Mai. Die Polizei bittet um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung.
Von den illegalen Graffitis betroffen sind die Grundschule in Neukeferloh sowie die Mittelschule in Vaterstetten und die Realschule in Baldham. Jegliche Hinweise auf die Täter oder verdächtige Wahrnehmungen nehmen die Polizei in Haar (089/462305-0) oder Poing (08121 / 99 17 0) entgegen.
Übrigens: Graffiti sind immer dann illegal, wenn der Eigentümer der besprühten Fläche nicht ausdrücklich seine Erlaubnis dafür gegeben hat. Wer erwischt wird, muss mit polizeilichen Ermittlungen, gerichtlichen Verurteilungen und hohen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen. Die Strafandrohung reicht bei der Sachbeschädigung von einer Geldstrafe bis zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Die gemeinschädliche Sachbeschädigung kann sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Seit dem 8. September 2005 sind die Sachbeschädigungsparagraphen neu gefasst worden. Zuvor waren Graffiti nur dann eine Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinn, wenn dadurch eine “Substanzverletzung” eingetreten war – und sei es durch die notwendige Reinigung. Das konnte zumeist erst durch Gutachten festgestellt werden. Nunmehr aber macht sich bereits derjenige wegen Sachbeschädigung strafbar, der “…unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert”. Damit soll der Besitzer davor geschützt werden, dass ihm eine bestimmte Gestaltung der Sache aufgezwungen wird.
Auch wer nicht als “Writer” oder “Sprayer” am Graffiti beteiligt ist, sondern “nur” Schmiere steht, macht sich strafbar. Wenn sich die Farbe von Häuserwänden nicht einfach entfernen lässt, sondern Gebäudeteile renoviert werden müssen, kann das mehrere hundert Euro pro Quadratmeter kosten. Auch bei der U- und S-Bahn kann es teuer werden: Besonders, wenn ein Waggon nicht gereinigt werden kann, sondern neu lackiert werden muss. Das muss der verurteilte Sprayer bezahlen! Die Eltern haften nur für ihre Kinder, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.