Rauchmelder-Betrugsmasche: Erster Fall!

von Markus Bistrick

In Baldham Dorf hat ein Unbekannter unter einem Vorwand versucht sich Eintritt in den Wohnbereich zu verschaffen. Der Mann klingelte bei einem Anwesen und gab an, die Rauchmelder überprüfen zu müssen. Der Hausbesitzerin kam dies jedoch komisch vor und informierte sich bei der örtlichen Feuerwehr, ob es derzeit eine solche Überprüfung der Rauchmelder gäbe. Die Feuerwehr verneinte dies. Daraufhin verständigte die Frau die Polizei.

Nun also doch: Noch gestern hatten wir an dieser Stelle über die Warnung vor Trickbetrügern berichtet, die derzeit in den sozialen Netzwerken die Runde macht. Auf Nachfrage bei Polizei und Feuerwehr hieß es noch, dass in unseren Gemeinden kein derartiger Fall bekannt sei. Nur einen Tag später dann der erste Fall in Baldham-Dorf. Die Masche ist einfach. Es wird an Haus- beziehungsweise Wohnungstüren geklingelt, um unter dem Vorwand, die Rauchmelder überprüfen zu müssen, ins Haus gelassen zu werden. Wenn die Wohnungsinhaber dann alleine mit dem Fremden sind, können sie ihre Augen nicht überall haben. So kann, wenn die Tür nicht vollständig geschlossen ist, ein zweiter Täter unbemerkt eintreten und die Räume nach Wertsachen durchsuchen und diese schließlich entwenden.

In der Mitteilung der Polizei Poing heißt es:

“Lassen Sie es nicht so weit kommen. Die oftmals schauspielerisch begabten Diebe und Betrüger verwenden im Grunde nur ganz wenige Tricks, zu denen sie sich aber immer neue Varianten einfallen lassen. So gibt es Täter, die vorgeben ihre Wohnung in amtlicher Eigenschaft aufsuchen zu müssen (z.B. Polizei-, Kriminalbeamter, Gerichtsvollzieher, Gemeindemitarbeiter, Wasserwerke, Mitarbeiter eines Umfrageinstituts usw.). Es gibt aber auch Diebe und Betrüger, die vorgeben ihre Hilfe zu benötigen (z.B. Glas Wasser Trick; Schwangere, die sich ausruhen muss; Kind, das auf die Toilette muss; Blumen für den Nachbarn; Enkel, der dringend Geld benötigt usw.).

Tipps:

  • Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in die Wohnung zu lassen.
  • Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür genau an (Türspion, Sprechanlage).
  • Öffnen Sie Ihre Tür immer nur mit vorgelegter Türsperre, oder sprechen Sie durch die geschlossene Tür.
  • Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen den Dienstausweis. Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an.
  • Lassen Sie nur Handwerker ein, die Sie selbst bestellt haben, oder die von der Hausverwaltung angekündigt wurden.
  • Überlegen Sie sich, wenn Fremde an der Tür von ihrer Not erzählen: Warum wenden sich diese Leute nicht an Verwandte, Freunde, eine Apotheke, eine Gaststätte oder an ein Geschäft, sondern gerade an Sie.

Es wird gebeten im Zweifel die Polizei zu verständigen und derartige Vorfälle zu melden.