Gestern hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 100 Fällen den fünften Tag in Folge unterschritten. Dies bedeutet, dass ab morgen die „Notbremse“ endet. “Gleichzeitig könnten bei einer fortgesetzten Entspannung der Infektionslage frühestens am Mittwoch weitere Lockerungen in Kraft treten”, teilt das Landratsamt München mit. Was das im Einzelnen bedeutet:
Einzelhandel: Click & meet ohne Testnachweis
In Ladengeschäften des Einzelhandels bleibt es auch im Inzidenzbereich unter 100 bei der Öffnung nach Terminbuchung im Rahmen von „click & meet“. Allerdings entfällt ab Dienstag im Landkreis München die bislang nötige Vorlage eines negativen Coronatests. Ebenso ist weiterhin die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften möglich. Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, wie beispielsweise Nahrungsmittelläden und Drogerien, sind – wie bisher – weder Termin noch Test nötig.
Private Kontakte
Treffen im öffentlichen Raum sowie in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind ab Dienstag wieder mit Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Hausstands erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte und genesene Personen.
Nächtliche Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre (22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags) gilt ab Dienstag im Landkreis München nicht mehr.
Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind nach vorheriger Terminbuchung geöffnet. Beim Besuch muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Sport
Sport ist nur im Freien, kontaktfrei und unter der Beachtung der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Unter freiem Himmel ist zusätzlich Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Außerschulische Bildung
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung, sowie Instrumental- und Gesangsunterricht sind ab Dienstag bei Einhaltung der jeweiligen Hygienevorgaben wieder in Präsenzform möglich. Die schon bislang erlaubten Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind weiterhin möglich.
Testpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen entfällt
Die Mitte April erlassene Testpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen tritt außer Kraft. Testungen erfolgen aber weiterhin auf freiwilliger Basis. Sollten in einzelnen Einrichtungen größere Ausbruchsgeschehen auftreten, kann die Testpflicht auch im Inzidenzbereich unter 100 wieder angeordnet werden.
Schulen
Ab Dienstag findet im Landkreis München wieder in allen Schularten Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Bereits einen Tag früher – ab seit heute (10. Mai) – dürfen alle Grundschulstufen, die Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie die sonstigen Abschlussklassen in den Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht starten. Auch die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen können bereits am Montag in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht starten.
Weitere Öffnungsschritte für Gastronomie, Sport und Kultur
Entwickelt sich die Inzidenz des Landkreises München weiterhin stabil oder rückläufig, wird der Landkreis München beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch die weiteren möglichen Lockerungen nach aktueller Fassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung rechtzeitig beantragen. Die Sieben-Tage-Inzidenz eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt muss dazu fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen. Am achten Tag können die weiteren Öffnungsschritte erfolgen.
Der Landkreis München hat den Schwellen-Inzidenzwert von 100 am 5. Mai erstmals unterschritten und liegt seither konstant darunter. Erteilt das Gesundheitsministerium zeitnah das notwendige Einvernehmen, könnten frühestens am Mittwoch, 12. Mai, zusätzlich folgende Regelungen zum Tragen kommen:
Außengastronomie: Öffnung mit Termin und Test
Die Außengastronomie könnte dann bis 22 Uhr geöffnet werden. Um einen Gastronomiebetrieb besuchen zu können, ist eine vorherige Terminbuchung inklusive Kontaktdatenerfassung notwendig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden erfolgter PoC Antigentest oder Selbsttest oder ein von höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich.
Erweiterte Möglichkeiten im Sport
Im Innenbereich wäre kontaktfreier Sport erlaubt, unter freiem Himmel auch Kontaktsport unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen gültigen, negativen PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest verfügen.
Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen wieder
Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos könnten dann wieder öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen auch hier einen negativen Coronatest vorlegen.
Das Landratsamt wird zum Inkrafttreten dieser Lockerungen noch einmal gesondert informieren.
Erleichterungen für Genesene und Geimpfte
Gleichzeitig haben Bund und Länder Erleichterungen für Personen geschaffen, die bereits vollständig geimpft sind oder die in der Vergangenheit eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben. Für sie entfällt bereits seit 6. Mai der Nachweis eines negativen Testergebnisses für den Zugang beispielsweise zu Gastronomie, Kulturveranstaltungen oder im Einzelhandel.
Auch die Ausgangssperre (die ab Dienstag im Landkreis München aber ohnehin nicht mehr gilt) und die Kontaktbeschränkungen finden auf diese Personengruppen keine Anwendung. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
Die Erleichterungen gelten für Personen, die vollständig gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, sowie für Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen. Der zugrundeliegende PCR-Test darf dabei mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen. Beide Personengruppen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, außerdem darf keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen sein.