Grasbrunn, Hohenbrunn, Putzbrunn und Neubiberg haben eine interkommunale Zusammenarbeit in Sachen Windkraft beschlossen. Die Kommunen im Landkreis München haben sich auf der Klimaschutzkonferenz 2023 ambitionierte Ziele zur Reduzierung der schädlichen Emissionen gesetzt. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Ausbau von Windkraftanlagen (WKA) – allerdings besteht in vielen Gemeinden nur bedingt die Möglichkeit, das Planungsrisiko eigenständig zu tragen und Standortsicherungen durchzuführen.
“Aus diesem Grund haben sich die Gemeinden im Zuge des gemeinsamen Engagements zur Förderung erneuerbarer Energien Ende letzten Jahres bei einer ersten Besprechung entschieden, den Ausbau von WKA als nachhaltige Energiequelle interkommunal voranzutreiben”, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus Grasbrunn.
Der Gemeinderat stimmte jetzt in seiner jüngsten Sitzung der geplanten Gründung der Arbeitsgemeinschaft „ARGE Wind LKM Südost“ zu.
Des weiteren ist der sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Grasbrunn inzwischen genehmigt worden. Mit Wirkung vom 15.01.2024 erteilte das Landratsamt München der Gemeinde Grasbrunn jetzt den endgültigen Genehmigungsbescheid für den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft. Damit sind die vier ausgewiesenen Flächen in der Gemeinde als potenzielle Standorte für Windkraftanlagen offiziell genehmigt.
Der Teilflächennutzungsplan war bereits im Oktober 2023 zur Genehmigung eingereicht worden. Nach Beanstandungen durch das Landratsamt München hatte die Verwaltung den Genehmigungsantrag zunächst zurückgezogen. Das verantwortliche Büro TB Markert Stadtplaner und Landschaftsarchitekten überarbeitete die nicht genehmigungsfähigen Punkte, der durch den Gemeinderat festgestellte geänderte Plan wurde im Dezember erneut eingereicht und ist nun genehmigt. Die Änderungen betreffen nicht die ausgewiesenen Konzentrationszonen, sondern lediglich die Begründung und den Umweltbericht.
Mit der ARGE wollen die vier Gemeinden auf Initiative von Hohenbrunn gemeinsam notwendige Gutachten finanzieren und bislang individuelle Ausbaupläne miteinander koordinieren. Damit wollen sie ein klares Signal setzen, dass die Herausforderungen gemeinsam überwunden werden können und eine nachhaltige, regionale Energieversorgung gesichert werden kann. Durch eine engere Zusammenarbeit können Synergien genutzt werden, um den Weg für einen effizienten und erfolgreichen regionalen Windenergie-Ausbau zu ebnen.
„Eine Gruppe von mehreren Gemeinden kann sich in Gesprächen über Standorte, etwa mit den
Bayerischen Staatsforsten, sicher besser behaupten“, sagt Bürgermeister Klaus Korneder. Grasbrunn
hat sich bereits im März 2023 mit der Ausweisung von möglichen Konzentrationszonen für Windräder auseinandergesetzt. Mitte des Jahres konnten vier mögliche Gebiete ausgewiesen werden, der Teilflächennutzungsplan wurde in einer zweifachen Öffentlichkeitsbeteiligung dahingehend angepasst und ist inzwischen vom Landratsamt genehmigt. Allerdings sind diese Gebiete nicht Teil der Regionalen Planungsverbands-Liste mit Vorranggebieten.
Die ARGE wird beauftragt, einen strategischen Ausbauplan inklusive Standortsicherungen in den Gemeinden zu definieren, Beteiligungsformen zu analysieren und relevante Gutachten einzuholen.
Die Verwaltung bindet dabei den Landkreis München bei der Risikobeteiligung ein und stellt die
entsprechenden Anträge. Für die Tätigkeiten der ARGE ist im Haushalt ein Budget von zunächst 7.500
Euro vorgesehen.
Des weiteren ist der sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Grasbrunn inzwischen genehmigt worden. Mit Wirkung vom 15.01.2024 erteilte das Landratsamt München der Gemeinde Grasbrunn jetzt den endgültigen Genehmigungsbescheid für den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft. Damit sind die vier ausgewiesenen Flächen in der Gemeinde als potenzielle Standorte für Windkraftanlagen offiziell genehmigt.
Der Teilflächennutzungsplan war bereits im Oktober 2023 zur Genehmigung eingereicht worden. Nach Beanstandungen durch das Landratsamt München hatte die Verwaltung den Genehmigungsantrag zunächst zurückgezogen. Das verantwortliche Büro TB Markert Stadtplaner und Landschaftsarchitekten überarbeitete die nicht genehmigungsfähigen Punkte, der durch den Gemeinderat festgestellte geänderte Plan wurde im Dezember erneut eingereicht und ist nun genehmigt. Die Änderungen betreffen nicht die ausgewiesenen Konzentrationszonen, sondern lediglich die Begründung und den Umweltbericht.