Neues „MU“-Kennzeichen

von b304

Der Landkreis München bekommt mit „MU“ ein neues Kfz-Kennzeichen. Damit haben die Grasbrunner und Haarer voraussichtlich ab Ende 2025 die Wahl zwischen „M“ oder „MU“. Das „MUC“-Kennzeichen ist ausschließlich für die Bürger der Stadt München erhältlich.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat einem Antrag des Landratsamts jetzt zugestimmt. Künftig wird es damit möglich sein, neben dem bisher üblichen Kennzeichen „M“ auch das Unterscheidungskennzeichen „MU“ für „Münchner Umland“ zu erhalten. 

Bis das neue Unterscheidungskennzeichen jedoch zugeteilt werden kann, wird es noch einige Monate dauern. Unter anderem muss zunächst die Veröffentlichung im Bundesanzeiger abgewartet werden. Mit dieser wird die Einführung des neuen Kennzeichens formal bekannt gemacht. 

Unterdessen laufen in der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises die Vorbereitungen auf die Einführung des neuen Kennzeichens auf Hochtouren. Das neue Unterscheidungskennzeichen, das künftig das bisherige „M“-Kennzeichen ergänzen soll, muss in die iKfz-Dienstleistungen des Landkreises integriert werden und auch das Reservierungssystem für Wunschkennzeichen muss mit Blick auf das neue Unterscheidungskennzeichen angepasst werden. Zudem sind enge Abstimmungsarbeiten mit anderen Behörden und Softwareanbietern notwendig, die wiederum weiteren Abstimmungsbedarf haben und technische Vorbereitungen treffen müssen. Die Kfz-Zulassungsstelle befindet sich bereits in Abstimmungen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg und mit den Fachverfahrensanbietern.

Läuft alles nach Plan, rechnet man in der Kfz-Zulassungsstelle mit einem Starttermin für das neue Unterscheidungskennzeichen zum Ende des Jahres 2025.

Wunschkennzeichen-Reservierung in Vorbereitung – Landratsamt bittet um Geduld

Rechtzeitig zur Einführung des neuen Kennzeichens werden Bürgerinnen und Bürger dann die Möglichkeit haben, sich bei Bedarf ihr Wunschkennzeichen mit dem Unterscheidungskennzeichen „MU“ zu reservieren. Sobald eine Wunschkennzeichen-Reservierung möglich ist, erfahren Sie es auf www.b304.de. Bis dahin bittet die Behörde interessierte Bürgerinnen und Bürger noch um ein wenig Geduld.

Landkreisbürgerinnen und -bürger, die aktuell bereits ein „M“-Kennzeichen besitzen, können dieses selbstverständlich weiter behalten. Dem Landkreis stehen die zugeteilten „M“-Kennzeichen auch weiterhin für weitere Zulassungen zur Verfügung.

Mit der Einführung von „MU“ besteht bei der Kfz-Zulassung – online wie vor Ort – die Wahl zwischen den beiden Kennzeichen. Bereits zugelassene Fahrzeuge können nach einer Außerbetriebsetzung auf Wunsch mit dem neuen Unterscheidungskennzeichen wieder zugelassen werden.

Mit dem neuen Unterscheidungskennzeichen stehen den Kunden der Kfz-Zulassungsstelle in Kombination mit dem Unterscheidungskennzeichen „MU“ weitere Buchstabenkombinationen zur Auswahl – so etwa die bisher der Landeshauptstadt München vorbehaltenen Buchstaben wie B, F und G.