Das gemeindliche Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen war sehr beliebt: Die Mittel für 2023 waren nach nicht mal einem halben Jahr aufgebraucht. Ein Grund: die hohe Nachfrage nach Balkonkraftwerken. Doch nachdem man Nischenprodukte fördern wolle, beschloss der Umweltausschuss im Mai, das Budget nicht zu erhöhen und Balkonkraftwerke nicht mehr zu fördern. Stattdessen sollen neue Vorschläge erarbeitet werden.
Nun wurde seitens der Verwaltung vorgestellt, welche Maßnahme neu gefördert werden soll. Eine Lücke gibt es derzeit nämlich bei der Förderung von PV-Anlagen und Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge in gemeinsam genutzten Tiefgaragen und Garagenhöfen. Ab 2024 wird die Beratung für Wohneigentümergemeinschaften mit 50% bezuschusst, maximal können 1000€ abgerufen werden.
Ursprünglich wurden 25% vorgeschlagen, auf Antrag von Felix Edelmann (Grüne) wurde der förderfähige Prozentsatz der Beratungsleistung verdoppelt. Positive Stimmen gab es unter anderem von Josef Mittermeier (SPD) und Klaus Willenberg (FDP), der betonte, nicht Investoren sollen profitieren, sondern Eigentümergemeinschaften. Nicht einverstanden zeigte er sich mit der Weiterförderung von Lastenrädern, die bislang mit 25% gefördert wurden. Lastenfahrräder und -pedelecs seien „kein Nischenprodukt mehr“.
Gegen den Vorschlag einer einmaligen Erhöhung der Fördersumme sprach sich Manfred Vodermair (CSU) aus. Seine Meinung teilte Fraktionskollege Florian Pöhlmann: „Man muss nicht anfangen, alles überzufordern“.
Die Aufnahme der Beratungsleistung in die neuen Richtlinie wurde einstimmig beschlossen. Mit Gegenstimmen von SPD und Grünen werden künftig keine Lastenräder mehr gefordert. Die Erhöhung auf 35.000 Euro hingegen erhielt mit 8:7 eine knappe Mehrheit, mit den Stimmen von SPD, Grünen, FW sowie Bürgermeister Spitzauer (CSU).