Neue Regelungen

von b304

Am morgigen Sonntag (03.04.) enden die meisten Coronaschutz-Maßnahmen, es gibt nur noch einen “Basis”-Schutz und es tritt damit die neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 30. April und sieht unter anderem folgende Regeln vor: In fast allen anderen Bereichen entfallen die 2G und 3G-Beschränkungen, z.B. in Restaurants, Gaststätten, Bars, Diskotheken, bei Sport- und Kulturveranstaltungen, in Hochschulen, Bibliotheken und Archiven, bei außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung, in Fahrschulen, Musikschulen, Ausstellungen, Sportstätten zur eigenen sportlichen Betätigung und praktischer Sportausbildung, in Fitnessstudios, Solarien und im Rahmen der eigenen aktiven Mitwirkung in Laienensembles, bei Friseuren und Kosmetiksalons. 
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen werden weiterhin empfohlen, wie beispielsweise das freiwillige Tragen einer Maske in Innenräumen, beim Einkaufen und bei Großveranstaltungen und das Achten auf ausreichend Mindestabstand.
In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.
In Schule und Kita wird weiter regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe bleibt ein verstärktes Testregime bestehen.
Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte brauchen weiter zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie das nicht sind.