Diese Regeln gelten jetzt

von b304

Aufgrund der weiter steigenden Corona-Zahlen hat das bayerische Kabinett am Dienstag harte Gegenmaßnahmen beschlossen, die seit heute gelten. Hier ein Überblick:

  • Für Ungeimpfte gelten jetzt strengere Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter zwölf, Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit.
  • Clubs, Diskotheken und Bars schließen wieder komplett, Restaurants dürfen nur noch bis 22.00 Uhr geöffnet sein.
  • Weihnachtsmärkte fallen aus.
  • Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen ab Mittwoch nur noch mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern stattfinden.

Außerdem gilt nahezu überall die 2G-Regel. Auch bei Friseuren, an Hochschulen, bei Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. In manchen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus. Das bedeutet, dass der Zugang nur noch für Geimpfte und Genesene möglich ist, aber auch diese zusätzlichen einen negativen Schnelltest vorweisen müssen. Das trifft zum Beispiel auf Kultur- und Sportveranstaltungen zu sowie Messen, Freizeiteinrichtungen aller Art, Bäder, Seilbahnen und Zoos zu.

Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet. Ebenso der Handel. Dort gelten jedoch auch verschärfte Regeln: nur eine Person auf 10 Quadratmeter ist zulässig.

Eine Kulanzfrist für Zwölfjährige wurde zudem gewährt: Kinder sollen künftig bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten generell zu allen Bereichen mit 2G-Beschränkung zugelassen sein, somit also drei Monate länger also ursprünglich vorgesehen. Sie haben also weiterhin Zutritt zu Freizeiteinrichtungen auch wenn sie noch nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind. Grund für diese neue Regelung ist, dass sich Kinder unter zwölf Jahren noch nicht impfen lassen können. Nach den bisherigen Plänen hätte bei Kindern direkt ab dem zwölften Geburtstag die 2G-Regel gegolten.