Widerspruchsmöglichkeit bis zum 31. Juli

von Catrin Guntersdorfer

Der Münchner Industrie- und Handelsverlag bereitet derzeit die Neuauflage des Ebersberger Kreisadressbuches vor. Neben Informationen über die Gemeinde Vaterstetten und ihre öffentlichen Einrichtungen sollen darin auch Personendaten eingetragen werden. Wer mit seinem Namen nicht in diesem Buch erscheinen will, muss bis Ende Juli schriftlichen Widerspruch einlegen.

Art. 50 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) erlaubt Gemeinden, eine Auskunft an Adressbuchverlage über Vor- und Familiennamen, akademische Grade und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Im Rahmen der Neuauflage des Ebersberger Kreisadressbuches werden personenbezogenen Daten der Bürger gerade in den Rathäusern verarbeitet.

Wer nicht möchte, dass seine Daten veröffentlicht werden, kann bis zum Ende des Monats Einspruch erheben, eine Begründung ist nicht erforderlich. Hierfür kann man sich hier ein Formular herunterladen, ausschneiden und ausgefüllt bis spätestens 31. Juli 2019 an die Gemeinde Vaterstetten, Wendelsteinstraße 7, 85591 Vaterstetten zurücksenden. Falls schon einmal einer Eintragung in das Kreisadressbuch widersprochen wurde, ist eine erneute Mitteilung nicht mehr erforderlich.

Gegenüber der Gemeinde Vaterstetten besteht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über personenbezogenen Daten. Ferner hat man ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 17, 18, 21 DSGVO) und ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Zudem steht jedem ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (Anschrift: Prof. Dr. Thomas Petri, Postfach 221219, 80502 München) zu. Darüber hinaus kann  man der Veröffentlichung von Daten im Kreisadressbuch widersprechen.

Der Münchner Industrie- und Handelsverlag hat sich verpflichtet, die Daten nur für dieses Ebersberger Kreisadressbuch Ausgabe 2020/2021 zu verwenden und die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Es kann aber nicht verhindert werden, dass jemand die veröffentlichten Daten des Adressbuches weiterverwendet. Der Münchner Industrie- und Handelsverlag löscht die ihm übermittelten Daten unverzüglich nach Veröffentlichung des Kreisadressbuches 2020/2021. Es ist jedoch zu beachten, dass die Gemeinde selbst im Rahmen ihre hoheitlichen Tätigkeit besonderen und vergleichsweise langen Aufbewahrungsfristen unterliegen.

 

 

 

 

 

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