Müllwertmarken

von b304

Nachdem Ende April in der Gemeinde Vaterstetten die Abrechnungsbescheide für die Müllgebühren 2022 versandt wurden, erinnert das Rathaus jetzt daran, die nicht verbrauchten Wertmarken vom vergangenen Jahr zügig zurückzugeben. “Der Zeitraum für die Rückgabe der Wertmarken aus dem Jahr 2021 beträgt maximal sechs Monate und endet somit spätestens mit dem 30. Juni diesen Jahres”, so die Gemeinde. Nach diesem Termin abgegebene Wertmarken können nach § 8 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung nicht mehr gutgeschrieben werden. Nicht verbrauchte Wertmarken aus dem Jahr 2021 sollen bis zum genannten Stichtag eingereicht werden, damit diese noch berücksichtigt werden können.