Auch 2026 gilt in Vaterstetten, Grasbrunn und Haar weiterhin die Mietpreisbremse. Grundlage dafür ist die Neufassung der bayerischen Mieterschutzverordnung, die am Dienstag von der Staatsregierung erlassen wurde.
Die Mietpreisbremse wurde mit der Novellierung bis mindestens Ende 2029 verlängert und auf weitere Kommunen ausgeweitet, vor allem im Münchner Großraum. Sie gilt nun in 285 statt bislang 208 Kommunen. Wenig überraschend gelten Vaterstetten, Grasbrunn und Haar auch weiterhin als „Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt“.
Damit gelten folgende Regeln in den B304.de-Kommunen:
- Mietpreisbremse: Wenn Bestandswohnungen neu vermietet werden, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegen. - Abgesenkte Kappungsgrenze: Mieterhöhungen entsprechend der Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen nicht zu einer Mietensteigerung von mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) innerhalb von drei Jahren führen.
- Verlängerte Kündigungssperrfrist: Wird eine vermietete Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt und veräußert, kann der Erwerber erst zehn Jahre (statt drei Jahre) nach der Veräußerung wegen Eigenbedarfs oder zur Verwertung kündigen.
