Mehr Krippenplätze

von b304

In seiner jüngsten Sitzung hat der Grasbrunner Gemeinderat der Schaffung von weiteren Krippenplätzen in der Kinderwelt zugestimmt. Das gibt das Rathaus in einer Mitteilung bekannt. Hierzu sei jedoch die Installation eines weiteren Sanitärraumes im Krippenbereich erforderlich. “Sofern das Kreisjugendamt der Ausnahme von der Betriebserlaubnis im Betreuungsjahr 2022/2023 zustimmt, können durch die geplante Umbaumaßnahme 14 Kinder der Warteliste im Krippenbereich der Kinderwelt untergebracht werden”, so Grasbrunns Bürgermeister Klaus Korneder in der Gemeinderatssitzung. Nach Vorlage der Betriebserlaubnis vom Landratsamt sollen die Eltern mit Kindern auf der Warteliste unverzüglich vom informiert werden. “Derweil bitten wir noch um etwas Geduld!”, so das Rathaus. Immer wieder erreicht die Gemeinde Anfragen von Eltern zum Platzvergabeverfahren. “Deshalb ist es der Verwaltung wichtig, Transparenz für den Vergabeprozess zu schaffen.” Dies erfolgt über unsere gemeindliche Homepage sowie über die FAQ’s, die bei der Anmeldung im Online-Portal für die Eltern zusammengestellt wurden. Da der Vergabeprozess derzeit in der Verwaltung läuft, findet man hier noch einmal einige Eck­punkte, wie die Betreuungsplätze vergeben werden:

  • Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch auf früh­kindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Der Anspruch ist auf Vermittlung eines Platzes gerichtet. Somit erfüllt jede nach BayKiBiG förderfähige Einrichtung bzw. Kindertagespflege die qualitativen Ansprüche an die frühkindliche Förderung im Sinne des Rechtsanspruchs.
  • Die Kommune hat nach der Bedarfsanmeldung 3 Monate Zeit, den Eltern einen Betreu­ungsplatz anzubieten.
  • Zur Ermittlung des Bedarfs in der Gemeinde und aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben findet in der Gemeinde Grasbrunn ein zentrales Anmeldeverfahren statt. Dies erstreckt sich über einen definierten, festen Zeitraum – meist von Januar bis März – für das kommende Betreuungsjahr, welches im darauffolgenden September beginnt.
  • Nach dem Anmeldeverfahren erfolgt durch die Kindertageseinrichtungen die Platzvergabe anhand der Vergabekriterien laut Satzung. Entsprechend dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (Art. 5 SGB VIII) wird versucht, zunächst in der Wunscheinrichtung einen Betreuungsplatz anzubieten. Sollte dort kein Platz zur Verfügung stehen, wird die Anmeldung an die nächste Priorität weitergeleitet.
  • Nachdem die Betreuungsplätze durch die Kindertageseinrichtungen zugeteilt wurden, er­halten die Eltern über das Online-Portal eine Benachrichtigung, ob sie einen Platz erhalten und in welcher Einrichtung dieser zur Verfügung steht. Auf dieses Schreiben müssen die Eltern innerhalb von zwei Wochen antworten.
  • Kinder, denen nach Beendigung des Platzvergabeverfahrens noch kein Platz angeboten werden kann, werden in einer Warteliste, sortiert nach Geburtsdatum absteigend (laut Vergabekriterien der Satzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen) zusammengefasst. Dies bedeutet, dass in Krippe und Kindergarten ältere Kinder vorrangig einen Platz erhalten.

Sobald ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung frei wird, z.B. durch Ablehnung eines angebotenen Platzes, Wegzug etc., erhält das Kind, das als Nächstes auf der Warteliste steht, eine Platzzuteilung. Dies kann dann auch ein Platz in einer Einrichtung sein, die nicht als Wunscheinrichtung angegeben wurde. Auch das gewünschte Aufnahmedatum kann nicht immer gewährleistet werden, d.h. es wird ein alternatives Aufnahmedatum angeboten. Innerhalb von zwei Wochen können die Eltern dann entscheiden, ob der Betreuungsplatz ange­nommen oder abgelehnt wird.

  • Eltern verlieren ihren gesetzlichen Betreuungsanspruch in einer Kita, wenn sie einen von der Kommune zugewiesenen, zumutbaren Kindergartenplatz ablehnen. Die Gemeinde ist mit der Zuweisung des Platzes ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen.
  • Da die Kindertageseinrichtungen auf alle Gemeindeteilen der Gemeinde Grasbrunn verteilt sind, werden den Eltern zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruches auch Plätze in einem anderen Gemeindeteil (Neukeferloh, Grasbrunn, Harthausen) angeboten. Zumutbar laut Gesetzgeber ist ein Weg von 30 Minuten (einfach) zur Kindertageseinrich­tung.

“Der Gemeinde Grasbrunn ist es sehr wichtig, dem Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Deshalb wird immer nach Lösungen gesucht, sobald nicht allen angemeldeten Kindern ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Zur Umsetzung der Lösungsmöglichkeiten be­darf es immer einer gewissen Zeit. Deshalb erhalten Eltern oftmals über das Online-Portal ein Anschreiben, dass ihr Kind auf der Warteliste steht. Uns ist bewusst, dass die Eltern eine gewisse Planungssicherheit benötigen. Doch die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Warteliste durch Absagen und durch kurzfristige Schaffung von Betreuungsplätzen rasch abgearbeitet werden kann.” Bei Rückfragen steht das Sachgebiet für Kindertageseinrichtungen unter den Telefonnummern 089 461002-114 oder 089 461002-115 zur Verfügung.