Der 30. Juni ist der letzter Termin, an dem die nicht gebrauchten Wertmarken aus dem Jahr 2018 abgegeben werden können. Der Zeitraum für die Wertmarkenrückgabe beträgt maximal sechs Monate und endet damit spätestens mit dem 30. Juni des Folgejahres. Nach diesem Termin abgegebene Wertmarken können nach § 8 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung nicht mehr gutgeschrieben werden.
Die Gemeindeverwaltung Vaterstetten weist daher darauf hin, die Wertmarken 2018 vor dem 30. Juni 2019 bei der abzugeben.