In der März-Ausgabe der B304.de-Zeitung hatten wir berichtet, dass die ehemalige Grund und Mittelschule an der Gluckstraße in Baldham (außer für einen Kindergarten und das JUZ) wohl auf Jahre ungenutzt leerstehen wird. Auch aus Angst, dass andernfalls Fördergelder des Freistaats für die neue Schule am Hans-Luft-Weg zurückgezahlt werden müssten.
Dazu schreibt B304.de-Leser Martin Kolberg: „Welche Bestrebungen gibt es, damit mit den Förderern eine vertraglich gesicherte Einigung gefunden werden kann, dass diese Räume sinnvoll genutzt werden können? (Eigentum verpflichtet) Flüchtlingsunterkunft, Gewerbe, Lagerräume, Übungs- und Schulungsräume für Musiker oder Vereine, usw. Es gibt 1.000 Möglichkeiten und in der aktuellen Situation sollte eine Weiterberechnung der Nebenkosten, insbesondere Heizung und Strom ausreichen und unschädlich für die Fördergelder sein. Bitte reden, und vorab absichern, denn ein Leerstand kann – und darf doch nicht sein, wenn an anderem Orten in Deutschland Kirchenstifte Senioren aus ihren Wohnungen heraus kündigen, um Flüchtlinge unterzubringen! (so die Medien- Meldungen).“
Wir haben Vaterstettens Bürgermeister Leo Spitzauer (CSU) mit den Zeilen konfrontiert und folgende Antwort erhalten: „Die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft wurde bereits in der ersten „Ukraine-Welle“ geprüft. Leider ist die alte Mittelschule in keinem guten Zustand. Für jede Nutzung muss mindestens der Brandschutz passen. Dieser wurde lediglich in den Räumen des JUZ ertüchtigt. Eine Ertüchtigung der anderen Räume wäre ein deutlich höherer Aufwand (z.B. Fluchtwege aus dem Obergeschoss, fehlende Brandschutztüren, etc.). Der Zustand wird so lange so bleiben, bis wir Vaterstetten N/W fertigstellen können, um dann auch das JUZ umzuziehen. Zudem brauchen wir dann auch einen Ersatz für die Bücherei. Die ehem. Grundschule wird komplett als Kindergarten und Hort genutzt und hat dadurch eine gute Auslastung. Hier wurde auch einiges an Geld reingesteckt.“