Kinderreisepass wird abgeschafft

von b304

Ab 1. Januar 2024 wird es keine Ausstellung, Verlängerung und Aktualisierung der bisherigen Kinderreisepässe mehr geben. Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens sieht vor, dass der Kinderreisepass abgeschafft wird. Für die Ausstellung eines neuen Dokumentes benötigt das Einwohnermeldeamt ein aktuelles, biometrisches Lichtbild des Kindes. Ebenso erforderlich ist eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird. Bei erstmaliger Beantragung eines Dokumentes ist eine Geburtsurkunde erforderlich und vorzulegen. Zu beachten ist, dass ein Personalausweis oder Reisepass nicht sofort im Einwohnermeldeamt ausgestellt werden kann und die Lieferzeiten für den Personalausweis derzeit ca. 3-4 Wochen und für den Reisepass ca. 4-6 Wochen betragen. Die Gebühr für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, erhöht sich außerdem von 60 Euro auf 70 Euro. Die Kosten für einen biometrischen Personalausweis für Antragssteller unter 24 Jahren belaufen sich auf 22,80 Euro und für den biometrischen Reisepass auf 37,50 Euro. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis, Reisepass) zu beantragen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig, vorausgesetzt das Kind ist auf dem Lichtbild zweifelsfrei erkennbar.