Wer sein Auto nach Parsdorf zu ATU, Carglass oder dem TÜV Süd bringt, könnte auf die buchstäblich naheliegende Idee kommen, sich die Wartezeit in einem der angrenzenden Fast-Food Lokale zu vertreiben oder im Baumarkt. Blöd nur, dass beide Areale durch eine Straße getrennt sind und das Überqueren strengstens verboten ist. Darauf weisen jede Menge Schilder hin, außerdem ist der Bereich eingezäunt. Bleibt die Frage, wer sich so etwas ausgedacht hat und ob schon einmal überlegt wurde, diesen Umstand zu ändern.
„Die Gruber Straße hat als Kreisstraße mit unmittelbarer Nähe zur Autobahn ein erhebliches Verkehrsaufkommen“, so Brigitte Littke, Leiterin des Bauamts auf Nachfrage. Im Kurvenbereich seien die Sichtverhältnisse eingeschränkt, so dass bei Querung der Kreisstraße die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs eingeschränkt sein könne, so Littke, die auf andere Kommunen hinweist, bei denen es ähnliche Verkehrssituationen gibt – etwa am Mittleren Ring in München oder an Autobahnanschlussstellen. Dass sich das Gewerbegebiet nicht für den Fußgänger- oder Radverkehr eignet, sei allen Betreibern bewusst gewesen, auch die Autobahndirektion und das für Kreisstraßen zuständige Bauamt in Rosenheim hätten bei der Entwicklung des Gewerbegebiets darauf hingewiesen. Sollte dennoch eine Querungsmöglichkeit nötig sein, müsse der Bauherr vollständig finanziell dafür aufkommen, so sieht es der Bebauungsplan vor. Bislang wurde vom Baulastträger keine Querung der Kreisstraße gefordert, so Littke: „Der Gemeinde wurde bei Bauantragsstellung vom Bauherrn sowie den Betreibern versichert, dass die Kunden mit dem Pkw ankommen, dort auf ihr Fahrzeug warten und dann mit dem Pkw wieder ausfahren. Es wurde betont, dass es sich um keine fußgängerbzw. radfahrer-affine Nutzungen handelt.“ Zudem gäbe es Wartebereiche in der Tankstelle und bei ATU. Diese werden von den ansässigen Betrieben als ausreichend angesehen, so die Leiterin des Bauamts. Das Querungsverbot mag zwar ärgerlich sein, zeigt aber offenbar Wirkung: Die Polizei hat im Bereich der Tankstelle in den vergangenen fünf Jahren keine Unfälle mit Beteiligung von Fußgängern verzeichnet. Damit das auch so bleibt, wurden die Betriebe im vergangenen Jahr vom Bauamt angeschrieben, dafür Sorge zu tragen, dass Fußgänger oder Radfahrer dort nicht queren. Daraufhin wurde der Zaun errichtet und die privaten Hinweisschilder aufgestellt. Littke macht deutlich: wenn Fußgänger Zaun und Schilder nicht beachteten, „sind diese selbst für ihr Handeln verantwortlich“. Geahndet werden kann die illegale Querung übrigens mit einem Bußgeld – dieses beträgt bei Fußgängern im Regelfall 5 bis 10 Euro.