Für eine illegale Baumfällaktion in der Erika-Köth-Straße Anfang vergangenen Jahres musste der Verursacher nun eine hohes Bußgeld bezahlen. Die Fällaktion im Villenviertel an der B304 hatte im März 2020 hohe Wellen geschlagen (b304 berichtet). Innerhalb kürzester Zeit waren damals 59 Bäume unerlaubt gefällt worden. Die entfernten Bäume waren eigentlich aufgrund ihres Umfanges durch die örtliche Baumschutzverordnung geschützt. Nach der Beweisaufnahme und den Zeugenbefragungen wurden Bußgeldverfahren gegen die verantwortlichen Personen eingeleitet. Nach Auskunft des Vaterstettener Rathauses stellt sich der Sachverhalt nun zweifelsfrei so dar, dass der Grundstückseigentümer die Fällaktion durchführen ließ, um seiner Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Nachbarn nachzukommen. Wenige Tage vor der Fällung wurden wiederholt Fichten durch heftige Stürme auf Straßen und Nachbargärten geworfen. Das hatte zu Beschädigungen an einem Zaun und einem Gastank geführt.
Der Grundstückseigentümer räumte seine Schuld vollumfänglich ein und erklärte seine Bereitschaft zur Nachpflanzung, die inzwischen auch durchgeführt wurde. “Für eine fünfstellige Summe wurden insgesamt 36 hochwertige Laubbäume auf dem Grundstück anstelle der gefällten Nadelgehölze nachgepflanzt”, so Dr. Wolfgang Kuhn, Leiter des Umweltamts in Vaterstetten. “Der in den Medien geäußerte Verdacht, dass mit der illegalen Fällung zusätzliches Baurecht geschaffen werden sollte, war unzutreffend.” Das Schuldeingeständnis, der Grund der Verkehrssicherungspflicht und die bereits erfolgte Nachpflanzung führten dazu, dass der Bußgeldrahmen nicht vollständig ausgereizt wurde. Trotzdem wurden mehrere Bescheide gegen die Beteiligten erlassen, u.a. gegen den Hauptverantwortlichen, der inzwischen ein Bußgeld in mittlerer fünfstelliger Höhe hinnehmen musste. Auch die durchführende Firma hat ihr Bußgeld inzwischen akzeptiert. “Der ganze Vorfall war für alle Beteiligten sehr ärgerlich und hat viel Zeit, Kraft und Geld gebunden. Wir appellieren daher an alle diejenigen, die planen im Gemeindegebiet einen geschützten Baum zu verändern oder zu fällen, im Vorfeld eine Genehmigung dafür im Umweltamt einzuholen”, rät Kuhn, um Bäume im Gemeindegebiet zu schonen und vor illegalen Fällungen zu schützen. “Das üben wir jetzt bereits übrigens seit mehr als 30 Jahren!” Auch die mit Baumfällungen befassten Firmen stehen nach Meinung der Gemeinde in der Verantwortung, sich über örtliche Schutzbestimmungen zu informieren und sich die schriftliche Genehmigung vom Grundstückseigentümer vorlegen zu lassen.