Auch die Gemeinde Haar sucht noch ehrenamtliche Richter, denn in diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 -2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss, eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Zudem müssen die Bewerber für Haar auch in dieser Gemeinde wohnen und sollen bis zum 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet und das 70.Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Man kann sich selbst für das Amt des Schöffen bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.Vorschläge und Bewerbungen können bis zum 29.03.2018 schriftlich oder persönlich eingereicht werden. Interessenten wenden sich bitte im Rathaus Haar an Birgit Eichhorn, Zimmer B11, Tel. 089 –46002-200, eichhorn@gemeinde-haar.de. Letztlich entscheidet das Amtsgericht, wer für die Periode 2019 bis 2023 berufen wird.