Quelle: privat

Grundstück illegal „erweitert“?

von Leon Öttl

In der Schwalbenstraße hatte ein Vaterstettener Bauträger kürzlich fünf Häuser errichtet und das sogenannte „Straßenbegleitgrün“ eingezäunt. „Ein eindeutiger Verstoß gegen den Bebauungsplan“, beschwert sich Gregor Häuser, Vorsitzender des Bund Naturschutz Vaterstetten. Anstelle eines Grünstreifens mit durchlässigen Büschen am Straßenrand reicht der Zaun bis an die Grundstücksgrenze. Die Gemeinde hat nun baurechtliche Schritte eingeleitet und beabsichtigt, die Verschiebung oder Beseitigung des Zaunes anzuordnen. Auch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird nicht ausgeschlossen, wie das Bauamt auf Nachfrage mitteilt. Der Bauherr sieht das anders. In der Ebersberger Zeitung wird er mit den Worten zitiert: „Wir haben das Grundstück gekauft. Von der Kommune habe es keine Auflagen gegeben. Wenn die Kommune auf einer Beseitigung des Zaunes besteht, werden wir dagegen klagen.“