Grundsteuer – Eigentümer müssen handeln

von b304

Haus- und Grundstücksbesitzer bekommen dieser Tage Post vom Finanzamt, denn sie müssen zwischen 1. Juli und 31. Oktober eine Grundsteuererklärung abgeben. Bayern stellt dabei nicht auf den Zeitwert des Grundstücks, sondern allein auf die Grundstücks- und Gebäudegrößen ab. Die neue Grundsteuer gilt dann aber erst ab 1. Januar 2025. „Wie hoch diese sein wird, und ob die Grundsteuer tatsächlich teurer wird, ist im Moment noch nicht abschätzbar, da die Gemeinden ihre Hebesätze (die als Faktor mit dem Grundstückswert multipliziert werden) in 2023/24 neu festlegen werden“, sagt die Vaterstettener Steuerexpertin Manuela Ponikwar. Die bayerische Staatsregierung habe die Gemeinden und Städte jedoch angehalten, hier keine Steuererhöhung durch die Hintertür vorzunehmen, sondern das Grunderwerbsteuereinkommen in Summe stabil zu halten. „Zu Umverteilungen und Änderungen wird es sicher trotzdem kommen“, so Ponikwar.