In der Nacht von Aschermittwoch (5.03.2014) auf Donnerstag wurden durch Unbekannte mehrere Mülltonnen, Garagen und Gebäude in der Rossinistraße, Offenbachstraße und Johann-Sebastian-Bach-Straße mit Graffiti beschmiert. Es handelt sich unter anderem um die Schriftzüge „STAGES“ sowie „CANOW“. Und: Am Wochenende wurden haben ebenfalls Unbekannte mehrere Schulwände und eine Garage der Mittelschule in Vaterstetten mit Graffiti beschmiert. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Poing in Verbindung zu setzen.
“Ich frage mich: Was denken diese Jugendliche eigentlich? Für uns Geschädigten ist die Sache mehr als ärgerlich, ganz zu schweigen, wie man diese “Kunstwerke/Schmierereien” wieder beseitigen kann. Dazu lade ich die Täter/Verursacher gerne ein”, schreibt uns ein Betroffener, der in der Offenbachstraße wohnt, und schickt gleich noch die entsprechenden Fotos mit. Über Geschmack lässt sich freilich streiten, aber Graffitis sind illegal, wenn der Eigentümer der besprühten Fläche nicht ausdrücklich seine Erlaubnis dafür gegeben hat.
Wer erwischt wird, muss mit polizeilichen Ermittlungen, gerichtlichen Verurteilungen und hohen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen. Die Strafandrohung reicht bei der Sachbeschädigung von einer Geldstrafe bis zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Die gemeinschädliche Sachbeschädigung kann sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Seit dem 8. September 2005 sind die Sachbeschädigungsparagraphen neu gefasst worden. Zuvor waren Graffiti nur dann eine Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinn, wenn dadurch eine “Substanzverletzung” eingetreten war – und sei es durch die notwendige Reinigung. Das konnte zumeist erst durch Gutachten festgestellt werden. Nunmehr aber macht sich bereits derjenige wegen Sachbeschädigung strafbar, der “…unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert”. Damit soll der Besitzer davor geschützt werden, dass ihm eine bestimmte Gestaltung der Sache aufgezwungen wird.
Auch wer nicht als “Writer” oder “Sprayer” am Graffiti beteiligt ist, sondern “nur” Schmiere steht, macht sich strafbar. Wenn sich die Farbe von Häuserwänden nicht einfach entfernen lässt, sondern Gebäudeteile renoviert werden müssen, kann das mehrere hundert Euro pro Quadratmeter kosten. Auch bei der U- und S-Bahn kann es teuer werden: Besonders, wenn ein Waggon nicht gereinigt werden kann, sondern neu lackiert werden muss. Das muss der verurteilte Sprayer bezahlen! Die Eltern haften nur für ihre Kinder, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.
Sachdienliche Hinweise können unter 08121/9917-0 an die Polizei Poing gemacht werden.