Grundsätzlich dürfen Grundstücksbesitzer in ihrem eigenen Garten tun und lassen, was sie möchten. Allerdings gelten Regeln etwa zum Lärmschutz und nicht zuletzt Vorgaben der Kommunen. Jüngst erst hat die Gemeinde Vaterstetten eine neue Satzung zur Freiflächengestaltung verabschiedet. Bei Nichtbeachtung drohen bis zu 500.000 Euro Bußgeld.
Die Satzung über Freiflächengestaltung, kurz FGSS, heißt nun GFSS. Hintergrund ist das Modernisierungsgesetz des Freistaats, mit dem die Bürokratie abgebaut werden soll. Ohne den Neubeschluss würden ab Anfang Oktober keine Vorgaben zur Gestaltung des Ortsbildes mehr gelten. Neu geregelt ist auch eine gemeindliche Spielplatzpflicht.
Geregelt ist in der Satzung unter anderem, dass es in den Ortschaften nur Satteldächer geben darf. Das habe sich in der Praxis bewährt, so Brigitte Littke, Leiterin des Bauamts. Anders als bislang werden auf Freiflächen keine Bepflanzung mehr gefordert, die Gemeinde kann nur noch innerorts die Gestaltung regeln. Während früher beispielsweise pro fünf Parkplätzen ein Baum gepflanzt werden musste, muss künftig nur noch ein „begrünter Gliederungsbereich“ gebaut werden – das kann auch eine Grasstück sein.
Während Schottergärten in der alten Gemeinde-Satzung noch explizit verboten waren, wird nun auf das „Verbot eintöniger Flächennutzungen“ hingewiesen. Damit ist die Formulierung jetzt deutlich schwammiger. Wörtlich heißt es: „Durch Bodenversiegelungen dürfen keine hohen thermischen oder hydrologischen Lasten oder erhebliche unterdurchschnittliche ökologische oder wohnklimatische Werte entstehen.“ Was auch immer das im Einzelfall heißt und wie auch immer das kontrolliert wird.
Neu geregelt ist auch, dass Zäune nicht mehr lichtdurchlässig sein müssen – sie dürfen jedoch weiterhin keinen „wandartigen Charakter“ haben. Die Höhe für Zäune ist auf 1,80 Meter begrenzt, für Mauern gilt eine Maximalhöhe von 1,20 Meter. Aber: In beiden Fällen müssen Kleintiere, etwa Igel, eine Durchschlupfmöglichkeit haben.
Bauausschuss und Gemeinderat sprachen sich in einem Grundsatzbeschluss für eine Spielplatzpflicht aus – war bisher auf Landesebene geregelt war. Anders als bislang ab sechs Wohnungen müssen Neubauten künftig erst ab acht Wohneinheiten einen Spielplatz haben – wenn sich in der Nähe ein öffentlicher Spielplatz befindet kann dieser auch durch eine Zahlung abgelöst werden.
Die Neufassung war unstrittig, weshalb der Beschluss im Gemeinderat jüngst einstimmig fiel. Aus dem Lager der SPD kam „Bedauern“ am Modernisierungsgesetz, das der Gemeinde Gestaltungsraum nimmt – man befürchte „gravierende Folgen“ für das Ortsbild.