Unter der Überschrift “Nur eine Formsache! Eigentlich!” haben wir am Samstag, 18. Januar, an dieser Stelle unter Berufung auf die Verpächterin darüber berichtet, dass dem Bauamt Vaterstetten ein “peinlicher Fehler” unterlaufen sei. Konkret ging es um die Genehmigung der Öffnungszeiten für den neuen italienischen Delikatessenladen gegenüber der Aral-Tankstelle in Vaterstetten. Genehmigt wurde von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 19 Uhr. Dazu stellt Frau Brigitte Littke, Leiterin des Vaterstettener Bauamts, fest:
1. Behauptung auf B 304: Mehrere Monate gingen ins Lande, bis die Genehmigung vorlag:
Gegendarstellung der Gemeinde: Am 18.11.2013 wurde der Antrag eingereicht, jedoch fehlerbehaftet und lückenhaft: Die Antragstellerin hat einen Delikatessenladen beantragt und “u. U.” zusätzlich einen Stehimbiss mit 12 Plätzen vorgesehen. Ein Vorhaben, das nur “u. U.” beantragt wird, kann nicht genehmigt werden, da das Baurecht keine Regelungen für “u. U.- Einzelfälle” vorsieht. Der Bauherr muss entscheiden, was er will.
Der Stehimbiss wurde im Eingabeplan auch nicht dargestellt. Diese offensichtlichen Fehler wurden der Bauherrin umgehend (21.11.2013) schriftlich mitgeteilt, woraufhin der Planverfasser am 09.12.2013 – also knapp 3 Wochen später – auf das Schreiben reagierte und einen entsprechenden Korrekturnachtrag vornahm. Eine Behandlung in der Dezembersitzung war daher nicht mehr möglich.
2. Behauptung auf B 304:Das Bauamt hat es pflichtwidrig versäumt, rechtzeitig zu genehmigen, obwohl bereits alle Fachbehörden ihr OK gegeben haben:
Die letzte Stellungnahme der eingebundenen Fachbehörden (Behindertenbeauftragter) ging erst nach Heilig Dreikönig ein. An eine Genehmigung vorab war daher nicht zu denken.
3. Behauptung auf B 304: Genehmigt wurde nur von 09:00-12:00 Uhr und 15-19, obwohl das nicht im Sinne der Antragstellerin ist:
Die Antragstellerin hat dies so beantragt. Nur die beantragten Betriebszeiten sind Verfahrensgegenstand. Das Baurecht sieht keine Vorschläge zur Betriebszeitenoptimierung für Gewerbebetriebe vor. Die Rentabilität der Öffnungszeiten liegen im alleinigen unternehmerischen Risiko des Antragstellers.
4. Behauptung auf B 304: Die Bauherrin hakte im Bauamt nach:
Die Bauherrin ist bis heute nicht persönlich an das Bauamt herangetreten. Es war vielmehr ihr Architekt, der sich mit der Gemeinde in Verbindung setzte und den Fehler der beantragten Öffnungszeiten einräumte. Mittlerweile liegt ein entsprechender Antrag auf Betriebszeitenverlängerung vor.
Unabhängig davon möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Plural des italienischen “supermercato” nicht “supermercatos”, sondern “supermercati” lautet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Littke