Im benachbarten Landkreis Erding ist die Geflügelseuche Newcastle Disease ausgebrochen. Die hochansteckende Viruserkrankung – auch „Atypische Geflügelpest“ genannt – hat dort bereits massive Folgen: Mehr als 100.000 Hühner mussten nach Behördenangaben getötet werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Bisher kein Fall im Landkreis Ebersberg
Nach Angaben des Landratsamts Ebersberg gibt es derzeit keinen bestätigten oder verdächtigen Fall der Krankheit im Landkreis. Dennoch hat das Veterinäramt vorsorglich Geflügelhalter angeschrieben und auf wichtige Schutzmaßnahmen hingewiesen.
Die Newcastle Disease ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die sich leicht verbreiten kann – etwa über Wildvögel, Menschen, kontaminiertes Futter oder Einstreu. Für Vögel verläuft die Krankheit oft tödlich. Wird ein Tier in einem Bestand positiv getestet, muss in der Regel der gesamte Bestand getötet werden.
Für Menschen gilt das Virus dagegen als weitgehend ungefährlich. Auch der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern stellt bei ordnungsgemäßer Zubereitung kein Risiko dar.
Impfpflicht gilt auch für Hobbyhalter
Wichtig zu wissen: In Deutschland besteht eine gesetzliche Impfpflicht für Hühner und Truthühner. Das gilt nicht nur für große Geflügelbetriebe, sondern auch für kleine Bestände oder einzelne Tiere im Garten.
Geflügelhalter sollten daher unbedingt prüfen, ob ihre Tiere einen lückenlosen Impfschutz haben. Die Impfung erfolgt üblicherweise über das Trinkwasser oder durch eine Injektion beim Tierarzt. Verstöße gegen die Impfpflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
Außerdem müssen alle Geflügelbestände beim zuständigen Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein.
Kontakt zu Wildvögeln möglichst vermeiden
Eine generelle Aufstallpflicht – also die Pflicht, Tiere ausschließlich im Stall zu halten – gibt es derzeit in der Region nicht. Dennoch raten die Veterinärämter zu erhöhter Vorsicht.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln möglichst vermeiden
- Stallungen und Futterbereiche sichern
- Hygieneregeln beim Betreten der Ställe einhalten
- fremden Personen derzeit keinen Zutritt zu Geflügelhaltungen gewähren
Wenn Tiere plötzlich sterben, Atemprobleme zeigen oder die Legeleistung deutlich zurückgeht, sollten Halter sofort einen Tierarzt kontaktieren. Wichtig: Kranke Tiere nicht einfach in eine Praxis bringen, sondern vorher telefonisch abklären, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu verhindern. Bei einem Seuchenverdacht muss außerdem das Veterinäramt informiert werden.
Ursache des Ausbruchs noch unklar
Wie die Krankheit in den Landkreis Erding gelangt ist, ist derzeit noch Gegenstand von Untersuchungen. Als mögliche Ursache gilt unter anderem der Zukauf von Geflügel aus bereits betroffenen Regionen im Ausland. Behörden empfehlen daher, Tiere nur aus vertrauenswürdigen Betrieben mit nachweisbarem Impfstatus zu beziehen.
Tierschutzorganisation kritisiert Massentötungen
Die Tierrechtsorganisation PETA kritisierte nach dem Ausbruch die großflächige Tötung der Tiere und fordert langfristig einen grundlegenden Wandel in der Landwirtschaft. Statt Massentötungen und Sperrzonen brauche es Alternativen im Umgang mit Tierseuchen sowie einen Ausstieg aus der Tierhaltung, so die Organisation.
Für die Veterinärbehörden steht dagegen vor allem die schnelle Eindämmung der Krankheit im Vordergrund. Die Tötung ganzer Bestände ist nach geltendem Seuchenrecht eine der Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Behörden setzen auf Aufmerksamkeit der Halter
Auch wenn in den Landkreisen München und Ebersberg bislang keine Fälle bekannt sind, sehen die Behörden die Situation im Nachbarlandkreis als Warnsignal.
Entscheidend sei nun, dass Geflügelhalter Impfpflicht und Hygieneregeln konsequent einhalten. Nur so lasse sich verhindern, dass sich die Krankheit weiter in der Region ausbreitet.
