Die nächste Gartenabfallsammlung im Gemeindegebiet Vaterstetten findet am Montag, den 06. November statt. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
- Es wird darum gebeten, die Gartenabfälle an diesem Tag bis 8.00 Uhr morgens bereit zu stellen. Jede Straße wird nur einmal angefahren.
- Die Ablagerung der Gartenabfälle vor dem 30. Oktober 2023 auf öffentlichem Grund ist strengstens untersagt!
- Die Gartenabfälle sind zu bündeln oder in geeignete Papiersäcke zu füllen. Beim Bündeln sind kunststoffhaltige Schnüre verboten. Kunststoffsäcke sind nicht zugelassen und werden auch nicht abgeholt.
- Unter Gartenabfällen sind Heckenschnittgut, Laub, Zweige und Äste bis höchstens 10 cm Holzdurchmesser und 2 Meter Länge, zu verstehen. Dagegen werden Küchenabfälle, Kompost, Erde, Steine sowie andere Wertstoffe und Abfälle nicht mitgenommen. Auch die Menge ist begrenzt auf die bei der normalen Gartenpflege anfallenden Reste.
- Geeignete Papiersäcke sind am Rathaus Vaterstetten an der Pforte erhältlich (siehe unten) Damit keine langen Wartezeiten entstehen, möchten wir Sie bitten, die Gartenabfallsäcke möglichst rechtzeitig zu erwerben.
Das Landratsamt Ebersberg, als Organisator der Gartenabfallsammlung, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz das Abschneiden oder auf den Stock setzen von Gebüschen, Gehölzen usw. in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.
Es wird um Verständnis gebeten, dass es währen der Gartenabfallsammlung kurzfristig zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. “Schließlich möchten wir noch an die Eigeninitiative appellieren: Erfahrungsgemäß bleiben nach der Sammlung noch Reste übrig. In diesem Fall bitten wir Sie, nach Möglichkeit selbst für die Sauberkeit der Gehwege und Straßen zu sorgen”, so die Gemeinde Vaterstetten.
Um lange Wartezeiten beim Verkauf der Gartenabfallsäcke zu vermeiden, wird darum gebeten, sich rechtzeitig Gartenabfallsäcke zu besorgen. Abholen kann man diese am Empfang des Rathause (Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag Nachmittag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00Uhr.)