Die Frühjahrssammlung von Gartenabfällen in der Gemeinde Haar findet vom 13. bis zum 15. April statt. Da die Quarantäne-Zone für den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) noch besteht, müssen folgende Sonderregelungen weiter berücksichtigt werden.
Astschnitt ab einem Durchmesser von 1 cm aus der Quarantänezone (das Gebiet nördlich der Bahn sowie Dr.-Mach- und Otto-Hahn-Str., Heisenbergweg, Liese-Meitner-Weg und Keferloher-Str. bis Hausnummer 4e) muss gesondert entsorgt werden, um eine weitere Ausbreitung des ALB zu verhindern.
Daher bittet die Gemeinde darum, dass alle Gartenbesitzer des oben genannten Gebiets ihren Astschnitt mit einem Durchmesser ab 1 cm auf separate Haufen legen. Gartenabfälle sollen als Haufen (nicht gebündelt!) an der Grundstücksgrenze so abgelegt werden, dass sie mit dem Greifer auf einen LKW verladen werden können. Äste bitte in eine Richtung ablegen, dann können sie besser aufgegriffen werden.
Einen Teil der Kosten wird die Gemeinde wiederum durch eine Gebühr decken: Pro angefangenem Kubikmeter werden 8 Euro erhoben. Das Geld wird von den Mitarbeitern der Firma bei der Abholung kassiert. Daher bittet die Gemeinde darum, dass an dem Abholtag jemand anwesend ist, um zu bezahlen.
Wer seine Gartenabfälle abholen lassen will, kann sich ab sofort bis Montag, 11. April in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr unter 46 002 –118, -313 oder -314 anmelden.
Die Gartenabfälle werden am Mittwoch, 13. April in den Ortsteilen nördlich der Bahnlinie (im Müllfahrplan die Gebiete 1 bis 4) abgeholt.
Das Gebiet zwischen der Bahn und der B 304 (im Müllfahrplan die Gebiete 5 und 7) ist am Donnerstag, 14.April, an der Reihe.
Am Freitag, 15. April, wird südlich der B 304 (im Müllfahrplan das Gebiet 6) abgesammelt.
(Text: Gemeinde Haar Umweltamt, Michael von Ferrari Tel. 089-46002-312 oder ferrari@gemeinde-haar.de)