Führerschein-Pflichtumtausch

von b304

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2023 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Aktuell werden jetzt Personen mit Geburtsjahren von 1959 bis 1964 gebeten, ihre Führerscheine bis zum 19.01.2023 zu tauschen. Nach Ablauf der Frist verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit. Die Geburtsjahre 1953 bis 1958, die Führerscheine hatten, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, mussten bereits bis zum 19.07.2022 ihre Scheine umtauschen. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 haben noch Zeit bis zum 19.01.2024. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht und kontrolliert wird, bekommt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Bundesweit müssen bis Januar 2033 rund 43 Millionen alte Führerscheine umgeschrieben werden. Für einen Umtausch müssen grundsätzlich mehrere Wochen eingeplant werden, bis das neue Führerscheindokument vorliegt. Der Umtausch muss bei der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (=Kreisverwaltungsbehörde) beantragt werden. Die zuständige Behörde für den Landkreis München ist im Bretonischen Ring 1 in Grasbrunn, für den Landkreis Ebersberg in der Kolpingstraße 1 in Ebersberg.