Freinacht ist kein Freifahrtschein!

von b304

In der Nacht von Samstag auf Sonntag (30.04./01.05.) wird von manchen Personen die sogenannte Freinacht gefeiert. Die Nacht wird insbesondere von Jugendlichen oft dazu genutzt, um in Gruppen nach Beginn der Dunkelheit loszuziehen. “Dabei werden teilweise „Späße“ gemacht, die andere Personen gefährden können und auch strafrechtliche relevante Taten sein können”, so die Polizei.
“Brennende Müllcontainer, besprühte Verkehrsschilder oder beschmierte Hauswände stellen aber keinen Spaß dar, sondern dabei wird fremdes Eigentum beschädigt oder sogar auch Leib und Leben anderer gefährdet. Auch im vergangenen Jahr gab es dabei im Landkreis Ebersberg und München Land Polizeieinsätze mit Bezug zur Freinacht, auch wenn es in den Jahren vor der Corona Pandemie deutlich mehr waren. Die Polizei appelliert auch dieses Jahr wieder an die Vernunft der feiernden,
jungen Bürger: „Brauchtum ja – Straftaten nein! Angebliches kulturelles Brauchtum ist kein Freifahrtschein für Straftaten.”