Freinacht: Hinweis der Polizei

von b304

In der Nacht von Sonntag auf Montag (30. April/ 01.Mai) wird von manchen die sogenannte „Freinacht“ gefeiert. Die Nacht wird insbesondere von Jugendlichen oft dazu genutzt, um in Gruppen nach Beginn der Dunkelheit loszuziehen. Dabei werden teilweise „Späße“ gemacht, die andere Personen gefährden können und auch strafrechtlich relevante Taten sein können. “Brennende Müllcontainer, besprühte Verkehrsschilder oder beschmierte Hauswände stellen keinen „Spaß“ dar, sondern dabei wird fremdes Eigentum beschädigt oder sogar auch Leib und Leben anderer gefährdet”, so die Polizei in einer Mitteilung.
Die Polizeidienststellen appellieren daher auch dieses Jahr wieder an die Vernunft der feiernden,
jungen Menschen: „Brauchtum ja – Straftaten nein! Angebliches kulturelles Brauchtum ist kein Freifahrtschein für Straftaten.”