Diese Zeilen sollten vor allem Besucher der Musikschule und der Vhs aufmerksam lesen: Wer auf dem nahegelegenen Privatparkplatz beim Fristo Getränkemarkt in der Johann-Sebastian-Bach-Straße 5 / Baldhamer Straße parkt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Und das kann teuer werden. 729,59 Euro musste B304.de-Leser Olaf Weidemann jüngst blechen, weil sein Sohn abends dort bei einer Orchester-Probe geparkt hat.
„Uns ist bewusst, dass dies ein Privatparkplatz ist und ja, es stehen auch Schilder dort, die ‚Dauerparker und widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge‘ vor dem Abschleppen warnt“, schreibt uns der Neukeferloher. Doch nicht nur während Veranstaltungen der Vhs oder der Musikschule wird gerne dort geparkt. „Die meisten denken vermutlich wie wir, dass man dort tagsüber einkauft und nachts niemanden stört.“ Ein Trugschluss, der richtig teuer werden kann. Alleine an jenem Abend Mitte Februar hat es wohl mindestens zwei Fahrzeughalter getroffen.
729,59 Euro hat ein Gröbenzeller Abschleppunternehmen den Weidemanns für den zweistündigen Einsatz in Rechnung gestellt – inklusive Nachtzuschlag. Das ist zwar äußerst ärgerlich, aber juristisch schwer zu beanstanden. Denn: Auf einem Privatparkplatz hat der Eigentümer Hausrecht – und per Schild wird daraufhingewiesen, dass der Platz nur für die Dauer des Einkaufs genutzt werden darf. Das Geschäftsmodell einiger privater Abschleppunternehmen, die sich auf Parkraumüberwachung spezialisiert haben, ist es, dass der Parkplatzeigentümer entsprechende Schadenersatzforderungen abtritt. Die Abschleppfirma darf also abschleppen und die anfallenden Kosten im eigenen Namen geltend machen. Nicht selten verlangen private Abschleppdienste für derartige Aktionen mehr Geld, als es die Gerichte für ortsüblich angemessen befinden. Dafür muss man allerdings erst einmal klagen – mit ungewissem Ausgang. Seien Sie also gewarnt und parken Sie auf Kundenparkplätzen nur während Ihres Einkaufs. Wir bedanken uns bei Olaf Weidemann für diesen wichtigen Hinweis.