Nachdem erst Anfang September ein temporäres Durchfahrtsverbot in derJohann-Strauß-Straße in Baldham eingeführt wurde, ist es jetzt kurzerhand wieder aufgehoben worden. In einer Sitzung im Sommer diesen Jahres hatte der Gemeinderat in Vaterstetten den Beschluss gefasst, die provisorische Einbahnstraßenregelung in der Johann-Strauß-Straße auf Höhe des Humboldt Gymnasiums/Katharina-von-Bora Kindergartens aufzuheben und für die Durchfahrt der Busse einen Zweirichtungsverkehr zu ermöglichen. (B304.de berichtete) Vorbehaltlich der Zustimmung von Polizei und Landratsamt sollte vor dem Gymnasium zusätzlich eine Sperrung für den Verkehr, ausgenommen die Linien-und Schulbusse, von 7.30 bis 9 Uhr, erfolgen.
Trotz mehrtägiger Überwachung durch die Polizeiinspektion Poing fand die Verkehrsbeschränkung kaum Beachtung bei den Verkehrsteilnehmern. Darüber hinaus zeigte die erste Schulwoche, dass der Hol- und Bringverkehr in die umliegenden Straßen und vor allem in die Kreuzungsanlage Johann-Strauß- Ecke Rossinistraße verlagert wurde. Aufgrund dessen entstanden teilweise verkehrsgefährdende Situationen zwischen dem Pkw- und Fußgänger-/Fahrradverkehr. Grund dafür waren unter anderem die Wendevorgänge des Pkw-Verkehrs vor dem Durchfahrtsverbot.
Die Stellungnahme der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes Ebersberg deckt sich mit der Einschätzung der örtlichen Verkehrsbehörde der Gemeinde Vaterstetten und der Polizei. Hierzu wird vom Landratsamt ausgeführt:
„Die Beschränkung der Benutzung einer Straße muss den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung genügen. Nach der Rechtsprechung ist dafür erforderlich, dass eine konkrete Gefahr besteht, die sich aus den besonderen örtlichen Verhältnissen ergibt. So dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs gerade nur dann angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Zwar kann eine Schule in einem Gemeindegebiet durchaus eine Besonderheit und damit einen besonderen Umstand darstellen. Die zwingende Erforderlichkeit der Straßensperre ist hier allerdings nicht dargetan. Letztlich muss auch in den Blick genommen werden, dass eine zeitliche Sperrung der Johann-Strauß-Str. das Problem eines etwaigen Hol- und Bring-Verkehrs nicht auflöst, sondern dieses nur in angrenzende Bereiche verlagert.“
Die temporäre Sperrung in der Johann-Strauß-Straße wurde deshalb, von Vaterstettens Bürgermeister Leonhard Spitzauer, wieder aufgehoben. Spitzauer, appelliert an die Pkw-Fahrer angesichts der vielen Kinder und Jugendlichen, die sich im Bereich derJohann-Strauß-Straße aufhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen.