Erschwerte Bedingungen für Müllabfuhr

von b304


Von der zuständigen Entsorgungsfirma wird die Gemeindeverwaltung Vaterstetten regelmäßig darüber informiert, dass die Abfallentsorgung im Gemeindegebiet oftmals durch parkende Kraftfahrzeuge oder auch überhängende Äste und Sträucher behindert wird. Die Abfallentsorgung kann so teilweise nicht
durchgeführt werden. “Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, müssen entlang der Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden, da die Sicherheit des Verkehrs ansonsten beeinträchtigt ist”, so die Gemeinde in einem Schreiben. Bäume und Sträucher, die an der Straßenseite überhängen, müssen grundsätzlich über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m und über Straßen bis zu einer Höhe von 4,50 m aufgeastet werden. Auch Bäume, die durch die gemeindliche Baumschutzverordnung geschützt sind, unterliegen diesen Vorgaben und sind ohne Antrag auf Veränderung eines geschützten Baumes durchzuführen. Alle anderen Eingriffe in den Kronenraum eines geschützten Baumes, die über diese Vorgaben hinausgehen, sind jedoch beim Umweltamt der Gemeinde zu beantragen.
“Um die Entleerung der Restabfall- und Biotonnen zu gewährleisten, bitten wir daher alle Bürgerinnen und Bürger, die überhängenden Äste und Sträucher an Ihrem Grundstück zurückzuschneiden und an den jeweiligen Abfuhrtagen ihre Kraftfahrzeuge in der Zeit zwischen 7 und 14 Uhr so zu parken, dass ein Durchkommen der Müllabfuhr gewährleistet werden kann.”
Ebenfalls ist zu beachten ist, dass auch der Winterdienst, die Feuerwehr und der Rettungsdienst von überhängenden Ästen oder Sträuchern und ungünstig geparkten Autos betroffen sind und so unter Umständen wertvolle Zeit verschwenden.