Eltern bekommen Beiträge erstattet

von Catrin Guntersdorfer

Die bereits im Januar von der Bayerischen Staatsregierung angekündigte Entlastung der Eltern von Beiträgen während der Einrichtungsschließungen wird nun in der Gemeinde Vaterstetten auch in den Monaten April und Mai 2021 umgesetzt. Eltern, deren Kinder wegen der Corona-Krise nicht oder nur an wenigen Tagen die Notbetreuung von Kindertageseinrichtungen besucht haben, werden von den Kita-Gebühren entlastet. Die Gemeinde Vaterstetten beteiligt sich damit am Förderprogramm der bayerischen Staatsregierung zur Erstattung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten. Das hatte der Haupt- und Familienausschuss des Gemeinderates bereits im März beschlossen. Zunächst war diese Richtlinie jedoch nur für die Monate Januar bis März festgesetzt. In der Ausschusssitzung diese Woche wurde nun die Ausweitung der Übernahme der Elternbeiträge für weitere zwei Monate (April und Mai) seitens der Gemeinde Vaterstetten beschlossen. Die Gemeinde verzichtet somit auf die Beiträge der Eltern für die genannten Monate. Zudem unterstützt sie Träger von Kindertageseinrichtungen, sofern diese auch auf die Elternbeiträge verzichten.

Seit Dezember 2020 unterlagen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erheblichen Einschränkungen. Viele Einrichtungen blieben aufgrund hoher Inzidenzwerte lange Zeit geschlossen, eine Notbetreuung konnte in Anspruch genommen werden. Eltern, die die Kinderbetreuung selbst sicherstellten, sollen für diesen Zeitraum nicht mit Beitragszahlungen belastet werden. In der entsprechenden Richtlinie der Staatsregierung heißt es, dass „der sogenannte Beitragsersatz (Ersatz von Elternbeiträgen) einerseits die Eltern finanziell entlasten soll, wenn sie die Betreuungsleistung nicht in Anspruch nehmen oder durch Schließung nicht erhalten, sowie andererseits den Trägern der Kindertagesbetreuung eine Kompensation bieten, die die Leistung nicht anbieten dürfen“. Der Freistaat Bayern übernimmt den Anteil des Beitragsersatzes in Höhe von 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent können laut Richtlinie freiwillig von der jeweiligen Kommune bezahlt werden. Der Freistaat nimmt für diese Maßnahme rund 170 Millionen Euro in die Hand.

Eltern von Kindern, die in Notbetreuung betreut werden, müssen weiter Elternbeiträge leisten. Ein Beitragsersatz erfolgt hier nicht.