Ein schlimmer Käfer

von edithreithmann

Leider gibt es keine guten Nachrichten vom Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) in der Gemeinde Haar. Die Quarantänezone musste ausgeweitet werden. Innerhalb dieser herrschen eigene Vorschriften. Unterstützung erhalten Betroffene vom Umweltreferat oder der LfL mit dem ALB-Telefon.  

Der ALB treibt weiterhin sein Unwesen in der Region. Aufgrund eines neuen Käferfundes in der Messestadt im Juli dieses Jahres musste die bestehende Quarantäne- und Pufferzone erweitert werden. Das hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) mit Bekanntgabe einer neuen Allgemeinverfügung am 25.11.2016 vollzogen. Zu der bestehenden Quarantänezone hinzugekommen ist ein kleiner, bislang nicht betroffener Teil nördlich vom S-Bahnhof Gronsdorf. Eine Karte mit der Gebietsausweisung sowie der Text der Allgemeinverfügung können im Rathaus Haar in Kopie erhalten oder im Internet eingesehen werden (siehe Link am Ende).

In der Quarantänezone gelten u.a. folgende Bestimmungen:

  • Besitzer von Laubbäumen sind verpflichtet, diese alle zwei Monate auf Anzeichen eines Befalls und auf geschlüpfte Käfer zu kontrollieren. Infos hierzu erhalten Sie im Umweltreferat Haar oder bei der LfL.
  • Werden Käfer oder Befallsanzeichen gefunden, sind diese der LfL zu melden.
  • Laubbäume, Baumschnitt von Laubholz (Stammabschnitte, Brennholz) dürfen nicht ohne vorherige Kontrolle durch Mitarbeiter der LfL aus der Quarantänezone transportiert werden. Außerdem werden Haarer Bürger gebeten, Schnittgut, das innerhalb der Quarantänezone anfällt, ab einem Astdurchmesser von 1 cm am Wertstoffhof, Keferloher Str.1, abzugeben. Dieses Material wird dann zeitnah gehäckselt und verbrannt. So soll sichergestellt werden, dass Holz mit unentdecktem Befall nicht aus der Quarantänezone gebracht wird. Erstmals ab März 2017 bietet die Gemeinde Haar eine gebührenfreie Gartenabfallsammlung an – sowohl für Haarer in der Quarantänezone als auch für alle nicht betroffenen Bürger.
  • In der Quarantänezone ist die Neupflanzung von Laubbäumen gestattet. Dies ist mindestens zwei Wochen vor der Pflanzung schriftlich der LfL anzuzeigen.Kontakt:
    Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz
    Lange Point 10, 85354 FreisingALB-Info-Telefon:081 61-71 57 30 Mo – Mi + Fr: 09.00 bis 12.00 Uhr Do: 13.00 bis 16.00 Uhr Email:ALB@LfL.bayern.de

Die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des ALB mit dem exakten Wortlaut finden Sie auf der Webseite der LfL: „Der Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) in Bayern“. www.lfl.bayern.de/ips/pflanzengesundheit/112837/index.php