„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“

von Markus Bistrick

Landrat Robert Niedergesäß reagiert auf Kritik der Gegner an den geplanten Windrädern im Ebersberger Forst. In einer Pressemitteilung wird der CSU-Politiker mit den Worten zitiert: „Gezielt wollen die Gegner zufällig gerade jetzt, wo die Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten versandt worden sind, Zweifel und Verunsicherung streuen und von der Sachdiskussion ablenken, ein Schelm wer Böses dabei denkt.“ 

„Ein essentieller Bestandteil unserer Demokratie ist es, dass man auf beiden Seiten stets fair und sachlich bleibt! Diese Grenze ist aus meiner Sicht jedenfalls dann überschritten, wenn falsche Behauptungen aufgestellt werden und die Durchführung des Bürgerentscheids als solcher von den Gegnern der Windkraft torpediert wird“, so Niedergesäß. Anscheinend hätten manche – bei Weitem nicht alle – Windkraftgegner Angst vor einem basisdemokratischen Votum der Bürger. „Ich denke, grundsätzlich müsste doch auch von den Gegnern der geplanten Windräder befürwortet werden, dass die Bürger überhaupt die Möglichkeit haben, dass sie gefragt werden und basisdemokratisch darüber abstimmen können. Ich vertraue auf unsere Bürger und ihre kollektive Entscheidung, egal wie sie ausfällt, wir haben sie als Demokraten dann zu respektieren und umzusetzen.“ 

In der Pressemitteilung der Gegner wird von einem Juristen der Vorwurf erhoben, den Bürgern sei nicht klar, worüber sie im Bürgerentscheid abstimmen. Zugebenermaßen sei die von der Rechtsaufsichtsbehörde letztlich vorgegebene Fragestellung aus rechtlichen Gründen leider etwas sperrig, „auch uns wäre eine einfachere Frage lieber gewesen,“ so Robert Niedergesäß. Es gehe im Bürgerentscheid einfach übersetzt um die Grundsatzfrage, ob im Ebersberger Forst maximal fünf Windräder errichtet werden sollen (= „Ja“) oder ob der Forst frei bleiben solle von Windrädern (= „Nein“). Bei einem mehrheitlichen „Nein“ würden die Planungen abschließend eingestellt.

Soweit von den Kritikern darüber hinaus kolportiert werde, in der Fragestellung des Bürgerentscheids würden „in abstimmungsrelevanter Weise unzutreffende Tatsachen behauptet“, habe dies eher satirischen Charakter und überschreite insoweit die Grenzen seriöser und ergebnisorientierter Sachauseinandersetzung. „Die maximale Anzahl von fünf Windrädern ist dem Kreistag in seiner sehr breiten parteiübergreifenden Mehrheit wie auch mir als Landrat sehr richtig. Hierfür stehen wir politisch auch im Wort und haben dies entsprechend beschlossen.

Auch sei es unredlich, den mit dem Freistaat Bayern ausverhandelten Vertrag auf Begrenzung der Anzahl der Windräder auf fünf in Frage zu stellen und „politisch juristisch zerfieseln“ zu wollen. Die Bayerischen Staatsforsten verpflichte sich überdies, diese Begrenzung in ihren Verträgen mit sämtlichen privaten Projektentwicklern oder anderen Antragstellern umzusetzen. Es gäbe keine Zweifel an der Seriosität dieser vertraglichen Lösung zwischen dem Landkreis Ebersberg und den Bayerischen Staatsforsten.

Es gäbe insgesamt drei Hürden, die die Anzahl der Windräder auf fünf begrenzen, heißt es in der Mitteilung des Landrats: „1. Einen breiten Mehrheitsbeschluss des Kreistages, 2. einen Vertrag mit dem Freistaat und 3. einen Bürgerentscheid, der dies absichert. Wer die Seriosität dieser breiten Absicherung gezielt in Frage stellt und die Menschen damit verunsichern möchte, muss sich ernsthaft die Frage stellen lassen, ob er als seriöser und glaubwürdiger Gesprächspartner zur Verfügung steht,“ so der Landrat. Niedergesäß habe zwar keinen Zweifel an der Expertise des befragten Juristen, „aber auch hier gelte die alte Weisheit ‚zwei Juristen, vier Meinungen‘ und es komme halt immer darauf an, mit welcher Intention man an eine solche Betrachtung herangehe. „Nahezu alle Regelwerke auf dieser Welt sind nicht auf Ewigkeit in Stein gemeißelt, sondern von Menschenhand gemacht und grundsätzlich veränderbar, da könne man ja alles in Frage stellen, auch das Grundgesetz.“ Er für seinen Teil stimme mit dem Betriebsleiter der Staatsforsten Wasserburg, Dr. Heinz Utschig, überein: „Eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und den Bayerischen Staatsforsten ist der beste Bestandsschutz, den der Landkreis bekommen kann.“