Digitaler Bauantrag

von b304

Der digitale Bauantrag im Landkreis München konnte wie geplant zum heutigen 1. März an den Start gehen. Die Anfang Januar angelaufene Testphase konnte erfolgreich abgeschlossen werden und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat das Landratsamt München mit der letzten Änderung in die digitale Bauantragsverordnung (DBauV) aufgenommen. Damit können Bauherren ab sofort ihre Anträge – beispielsweise den Bauantrag oder den Vorbescheid – auch digital beim Landratsamt München einreichen. Die Möglichkeit der Antragstellung in Papierform bleibt aber weiterhin bestehen. Die Digitalisierung dieses Verfahrens soll die Antragstellung für Bauwillige deutlich vereinfachen; gleichzeitig kann die Bearbeitung der Antragsverfahren in der Unteren Baubehörde auf diese Weise noch effizienter gestaltet werden.
Keine Änderung bei Zulassungsvoraussetzungen
Die Aufnahme des Landratsamts München in die DBauV hat keine Auswirkungen auf die Zulassungsvoraussetzungen von Bauvorhaben, lediglich die Verfahrensweise ändert sich. Sämtliche digitalen Anträge, vom Bauantrag im vereinfachten Verfahren über den Vorbescheid bis hin zum Freistellungsverfahren oder einer isolierten Befreiung sind grundsätzlich über das BayernPortal des Freistaats beim Landratsamt München einzureichen. Über eine Schnittstelle gelangen die Anträge dann direkt in die Software der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
Anträge in Papierform der vereinfachten und normalen Baugenehmigungsverfahren, der Vorbescheidsanträge sowie Abgrabungsanträge sind beim Landratsamt München einzureichen und werden dort nach Eingang digitalisiert. Ausnahmen bilden Freisteller in Papierform, isolierte Befreiungen und Abweichungen von örtlichen Satzungen in Papierform. Diese sind auch weiterhin bei der Gemeinde einzureichen.
Nach Eingang eines Antrags wird die Stadt oder Gemeinde unverzüglich von der Unteren Baubehörde informiert. Die Beteiligung der Städte und Gemeinden erfolgt künftig ausschließlich digital über die eingesetzte Fachanwendung. Bereits seit dem 1. Januar 2023 erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller unabhängig von der Antragsform einen Zugangscode, mit dem sie die jeweiligen Antragsunterlagen sowie nach Abschluss des Verfahrens die genehmigten Pläne einsehen können.
Die Online-Anträge sowie weitere Informationen zum digitalen Bauantrag gibt es auf der Website des Landratsamts München unter https://www.landkreis-
muenchen.de/themen/bauen-und-wohnen/bauen/digitales-bauamt/