Diese Regeln gelten jetzt

von b304

Bayern verschärft seine Corona-Maßnahmen weiter – Treffen von Ungeimpften werden noch mehr begrenzt, im Handel greift kommende Woche die 2-G-Regel und in den Fußballstadien sind keine Zuschauer mehr erlaubt. Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)
wird in folgenden Punkten bereits zum 4. Dezember angepasst und tritt dann auch in Kraft:

  • Zu großen überregionalen Sportveranstaltungen, insb. den Spielen der Bundesligen, sind keine Zuschauer zugelassen („Geisterspiele“). Ausgenommen sind die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb sowie für die mediale Berichterstattung erforderlichen Personen, wenn sie die für
    2G plus üblichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
  • Für gastronomische Angebote unter freiem Himmel gelten künftig die gleichen Beschränkungen wie für gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen, das bedeutet insbesondere Zugangsbeschränkungen nach 2G. Auf belebten öffentlichen Flächen bleibt außerdem der Konsum von Alkohol untersagt; die Örtlichkeiten sind von den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen.
  • Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist nur unter 2G-Bedingungen gestattet, soweit sie nich der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Diese Bestimmung tritt – um den Geschäften Zeit zur Vorbereitung zu geben – erst am Mittwoch, 8.Dezember 2021 in Kraft.
  • An Silvester und am Neujahrstag sind Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Soweit rechtlich möglich soll ein Feuerwerksverbot durch die Kommunen auf öffentlichen Plätzen erlassen werden. Der Bund ist aufgefordert, wie im letzten Jahr ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik zu erlassen.
  • Kontaktbeschränkungen: Sobald der Bund die rechtlichen Grundlagen durch Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung schafft werden die Kontaktbeschränkungen entsprechend dem gestrigen MPK-Beschluss weiter verschärft: Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dann auf den eigenen Hausstand sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands beschränkt. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
  • Schon bis zum Inkrafttreten dieser Regelung dürfen in Bayern Ungeimpfte und Nichtgenesene sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Acht.

Bayern ist derzeit mit Blick auf das Infektionsgeschehen insgesamt ein hoch belastetes Gebiet. Sobald der Bund die erforderliche Rechtsänderung vornimmt, gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften für Geimpfte und Genese in Umsetzung des gestrigen MPK-Beschlusses
eine Teilnehmergrenze von 50 Personen indoor und 200 Personen outdoor.
Die durch die kurzfristige Absage der Weihnachtsmärkte besonders betroffene Branche der Marktkaufleute und Schausteller erhält zusätzlich zu den Hilfen des Bundes im Rahmen und aus Mitteln der Härtefallhilfen einen monatlichen Unternehmerlohn.

Am heutigen Freitag, Stand 8.00 Uhr sind im Landkreis Ebersberg 125 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 gemeldet. Eine Woche zuvor waren im Vergleich zum damaligen Vortag 139 neue Infektionsfälle
aufgetreten. Insgesamt sind aktuell 1.607 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg positiv auf das Corona-Virus getestet. Bisher wurden hier 12.483 Bürgerinnen und Bürger nachweislich positiv mit einem PCR-Test getestet. 10.679 gelten als geheilt, 197 sind leider verstorben. 197 Landkreisbewohnerinnen und -bewohner sind derzeit in Quarantäne, weil sie entsprechenden Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Ebersberg zum Stand 3. Dezember 2021, 0 Uhr laut RKI bei 571,9. Er behält seine rückläufige Tendenz.
In der Kreisklinik Ebersberg werden aktuell 39 Patientinnen und Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung behandelt. 32 kommen aus dem Landkreis. Auf der Intensivstation versorgt und beatmet werden sieben Corona-Patienten. 14 der Patienten sind nicht geimpft, 25 schon. Eine geimpfte Person liegt auf der Intensivstation. Es gibt vier Verdachtsfälle in der Klinik.