Rund 80 Prozent der Eltern von zweijährigen Kindern wünschen sich eine Betreuung für den Nachwuchs. Der Bedarf an Kita-Plätzen für die Kleinsten wächst. Für viele Eltern wird es zunehmend schwierig, einen Betreuungsplatz zu finden.Und das, obwohl die Gemeinden in den letzten Jahren die Zahl der Betreuungsplätze deutlich gesteigert haben.
Doch nicht nur der Mangel an Plätzen wird von Eltern häufig kritisiert. Leser von B304 beklagen auch die in ihren Augen „undurchsichtige“ Platzvergabe in den Einrichtungen. Wir haben nachgefragt.
Sowohl in der Gemeinde Vaterstetten, als auch in Grasbrunn gibt es Elternportale, auf denen man bis zum 31. März seinen Bedarf und auch seine Wunscheinrichtungen zur Betreuung angeben konnte. Ab April beginnt dann der Vergabeprozess. Hier wird nach strikten Kriterien vorgegangen, auch wenn rechtlich jedes Kind zwischen 1 und 6 Jahren einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat. „Es wird darauf geachtet, dass Alleinerziehende in jedem Fall einen Platz für ihren Nachwuchs bekommen. Als nächstes haben Geschwisterkinder Vorrang, die bereits in der Einrichtung sind. Dann entscheidet natürlich auch das Alter des Kindes“ heißt es aus dem Rathaus Grasbrunn.
Die Platzvergabe ist aber auch maßgeblich davon abhängig, wieviele potentielle Schulkinder letztlich zurückgestellt werden und weiterhin im Kindergarten bleiben. „Erst nach der Schuleinschreibung Ende März, möglichem Nachscreening, Entscheidung der Eltern zum Verbleib der „Korridorkinder“ (Fristende 11.04.2022), Abstimmung der Schulleitungen bezüglich Genehmigung von Gastschulanträgen und Erhalt eines Platzes in der Ganztagsklasse, kann eine realistische Einschätzung über die Anzahl der frei werdenden Plätze im Krippen- und Kindergartenbereich durch die Kita-Leitungen bzw. deren Träger erfolgen“, so die Erklärung aus dem Vaterstettener Rathaus.
Der Vergabeprozess erstreckt sich meist bis Anfang Juni. Bis dahin werden die Eltern von den Gemeinden informiert, ob sie einen Platz für ihre Nachwuchs bekommen haben.
„Sollten Kinder nach Beendigung des Vergabeprozesses kein Platzangebot erhalten haben, so unterstützt die Gemeinde Vaterstetten bei der Suche nach noch unbesetzten Plätzen in Kitas“, so Jasmin Marussis-Kley, Abteilung Familie und Bildung im Rathaus Vaterstetten. „Die Entscheidung, ob ein Kind in einer Einrichtung aufgenommen wird, obliegt nicht der Gemeinde, sondern wird von den Kita-Leitungen bzw. deren Träger getroffen. Sämtliche Träger der Kindertagesstätten sind rechtlich unabhängig von der Gemeinde, agieren eigenständig und eigenverantwortlich nach den gesetzlichen Vorgaben und deren jeweiligen Kriterienkatalogen zur Platzvergabe.“
So muss beispielsweise auch die Altersstruktur in den jeweiligen Kindergartengruppen stimmen. „Die Leitungen der Einrichtungen gestalten die Gruppen so, dass es nach pädagogischen Aspekten auch passt“, versichert das Rathaus Grasbrunn.
Eltern haben zwar die Möglichkeit, ihre Wunscheinrichtungen anzugeben, darauf gibt es jedoch keinen gesetzlichen Anspruch. Bekommt man hier keinen Platz, gibt es eine Warteliste. Da nicht alle neuen Kinder zum gleichen Zeitpunkt in das Kindergartenjahr starten, rücken manche nach. In den letzten Jahren haben in der Gemeinde Grasbrunn alle Kinder einen Betreuungsplatz bekommen. In Vaterstetten konnten einige nicht versorgt werden. „Hier haben die Eltern dann aber anderweitige Lösungen gefunden bzw. das Kind zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich gewünscht, in einer Einrichtung untergebracht“, so die Gemeinde.
Zwischen Anfang Mai und Ende Juni werden die Eltern von den Gemeinden informiert. Es wird gebeten vorab von Anfragen Abstand zu nehmen.
Darüber hinaus beantwortet das Elternportal in Vaterstetten in den FAQ`s, alle Fragen rund um das Anmeldeprocedere. Über die Zeitabläufe in Grasbrunn kann man sich ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde unter „Kitaplatz-Bedarfsanmeldung“ informieren.