Das höchste Angebot gewinnt

von edithreithmann

Die Gemeinde Grasbrunn beabsichtigt zwei nebeneinanderliegende Baugrundstücke im Gemeindegebiet einzeln oder zusammen zu verkaufen. Die beiden baureifen Grundstücke befinden sich im Gemeindeteil Harthausen am Pframmerner Weg und haben eine Fläche von 290 m² bzw. 349 m². Am Kauf interessierte Parteien werden gebeten, bis zum 15.01.2017 bei der Gemeinde Grasbrunn ein Verkaufsmemorandum mit weiteren Informationen zu den Grundstücken und dem Verfahren unter folgender E-Mail Adresse anzufordern: bauamt@grasbrunn.de

Der Verkaufsprozess erfolgt in einem Bieterverfahren. Das Verkaufsmemorandum enthält die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufpreisangebots. Kaufinteressenten können innerhalb der dort genannten Angebotsfrist ein Angebot bei der Gemeinde Grasbrunn einreichen. Zuschlagskriterium ist der höchste Kaufpreis.

Das Bieterverfahren dient ausschließlich der Erhöhung des Wettbewerbs. Es handelt sich um eine für die Gemeinde Grasbrunn unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Aus der Angebotsabgabe lassen sich keine Verpflichtungen der Gemeinde Grasbrunn herleiten. Es handelt sich insbesondere nicht um ein förmliches Vergabeverfahren nach den §§ 97 ff. GWB. Die Gemeinde Grasbrunn behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen das Verfahren zu ändern oder zu beenden. Ansprüche gegen die Gemeinde Grasbrunn sind ausgeschlossen, insbesondere im Falle der Nichtberücksichtigung von Angeboten sowie Änderung oder Beendigung des Verfahrens. Dies gilt nicht für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden oder schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit).

(Text: Anna Meschenmoser – Gemeinde Grasbrunn)