Darf man vollbetrunken Fahrradfahren?

von edithreithmann

Beamten der Polizei Haar fiel heute am frühen Morgen (25.09.) gegen 0:15 Uhr ein Fahrradfahrer auf, der entlang der Rechnerstraße Schlangenlinien fuhr. Die Beamten hielten ihn auf und forderten einen Alkoholvortest.

Dieser ergab einen Wert von 0,86 mg/l. Das entspricht in etwa 1,7 Promille. Ohne Ausfallerscheinungen wäre ein Wert unter 1,6 Promille noch zulässig. Nach der anschließend durchgeführten Blutentnahme durfte der 51-jährige aus dem östlichen Münchner Landkreis seinen Nachhauseweg zu Fuß antreten, auf das Fahrrad konnte er nicht mehr. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren und bei der Gelegenheit könnte ihm auch der Führerschein eingezogen werden.