Corona-Regelungen: Das gilt jetzt!

von b304

Die bisherigen Rechtsgrundlagen für die bundesweit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen sind zum 20. März ausgelaufen. Vor dem Hintergrund der aktuell sehr starken Infektionsdynamik nutzt die Bayerische Staatsregierung jedoch die Möglichkeit, übergangsweise einige der bisher geltenden Schutzmaßnahmen fortzuführen. Die meisten der bisher gültigen Schutzmaßnahmen gelten deswegen in Bayern weiter bis zum 02. April. Allerdings entfallen zum Beispiel von nun an die noch verbliebenen allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Für private Zusammenkünfte bestehen damit auch dann keine Beschränkungen mehr, wenn an diesen Zusammenkünften Personen teilnehmen, die weder geimpft noch genesen sind. Und auch die Kinder an Bayerns Grundschulen müssen ab heute im Unterricht keine Maske mehr tragen. Die Klassen fünf und sechs folgen dann in der Woche darauf. Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Regeln findet man auch auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern unter

www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq

Am heutigen Montag, 21. März 2022, Stand 8.00 Uhr sind im Landkreis Ebersberg 130 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 gemeldet. “Eine Woche zuvor waren im Vergleich zum damaligen Vortag 481 neue Infektionsfälle aufgetreten. Insgesamt sind aktuell 3.627 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg positiv auf das Corona-Virus getestet. Bisher wurden hier 38.777 Bürgerinnen und Bürger nachweislich positiv mit einem PCR-Test getestet. 34.888 gelten als geheilt, 262 sind leider verstorben”, so das Landratsamt Ebersberg in einer Pressemitteilung. 269 Landkreisbewohnerinnen und -bewohner sind derzeit in Quarantäne, weil sie entsprechenden Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Ebersberg zum Stand 21. März 2022, 0 Uhr laut RKI bei 2.174,3.