Da im Landkreis München den fünften Tag in Folge der Inzidenzwert unter 150 liegt, ist ab Freitag (30.04.) wieder„Click & Meet“ möglich. Nur wenige Tage haben damit die strengeren Regelungen der Bundesnotbremse über dem Wert von 150 gegolten. Unter anderem durfte Ware in Geschäften nur noch nach vorheriger Bestellung abgeholt werden. Sofern die Bürgerinnen und Bürger ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests oder eines Selbsttests unter Aufsicht nachweisen, kann wieder nach dem „Click & Meet“-System eingekauft werden . „Click & Collect“ ist weiterhin inzidenzunabhängig möglich. Auch für Autokinos, Zoos und Kindersportgruppen stehen wieder Lockerungen an. Autokinos werden unter entsprechenden Hygienevorgaben inzidenzunabhängig zugelassen, die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten dürfen jetzt auch über einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter bestimmten Voraussetzungen öffnen und Kinder unter 14 Jahren dürfen zu fünft kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Ab sofort ist außerdem wieder die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. Des Weiteren dürfen ab sofort Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen inzidenzunabhängig öffnen.
Erleichterungen gibt es jetzt auch für Geimpfte. Bereits vollständig geimpfte Personen müssen ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung kein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung, z. B. für Termin-Shopping, vorlegen. Vollständig geimpfte Personen werden damit negativ getesteten Personen gleichgestellt. Die Besucher von Alten- und Pflegeheimen benötigen allerdings weiterhin einen aktuellen negativen Test.
Für weitere Lockerungen muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der nächst niedrigere Grenzwert unterschritten werden. Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München zum Beispiel fünf Tage in Folge den Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzungen die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diesen Inzidenzkorridor festgelegten Regelungen in Kraft. Dies wird dann durch das Landratsamt München bekanntgemacht.Die gleiche Regelung gilt für die Einstufung der Schulen und Kindertagesstätten. Um strengere Regeln auszulösen reicht eine Überschreitung des nächsthöheren Schwellenwerts an drei Tagen in Folge. Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis München finden sich immer unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.