Wie das Rathaus Grasbrunn meldet, erstattet der Landkreis München den Einwohnern des Landkreises (Erstwohnsitz), die ein Jahresabonnement für den MVV abonniert haben, also IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II, und hierbei die Geltungsbereiche M+1 (Zone M + Zone 1) oder M+2 (Zone M + Zone 1 + Zone 2) nutzen, den Differenzbetrag zu einer entsprechenden Zeitkarte im Abo mit dem Geltungsbereich Zone M. Die Rückerstattung gilt für die Jahre 2020 und 2021. Die Erstattung erfolgt jährlich im Nachgang auf Antrag.
Derzeit wird im Landratsamt noch am Erstattungs-Service und Online-Antrag gearbeitet. Die Anträge für die Erstattung können dann voraussichtlich ab Mitte oder Ende Januar beim Landratsamt München eingereicht werden. Die Auszahlungen starten voraussichtlich Ende Februar, bzw. Anfang März 2021. Genauere Informationen zur Antragstellung sowie die häufigsten Fragen zum Procedere finden sich demnächst auf dieser Webseite des Landratsamts München:
Welcher Betrag wird erstattet?
Es wird bei allen Abonnements der Differenzbetrag zu der jeweils entsprechenden Zeitkarte im Abo mit dem Geltungsbereich Zone M erstattet.
Beispiel: Bei einem IsarCard Abo mit monatlicher Zahlung wird bei der Erstattung des Differenzbetrags auf den Preis einer Monatskarte des IsarCard Abos mit monatlicher Zahlung für die Zone M abgestellt (nachträgliche Erstattung nach einem Jahr für den kompletten Zeitraum).
Bei einem Abonnement der IsarCard 9 Uhr wird bei der Erstattung des Differenzbetrags auf den Preis einer Monatskarte der IsarCard 9 Uhr für die Zone M abgestellt, usw.