Nach mehr als 15 Jahren ist Schluss: Das viel gelobte „Vaterstettener Modell“ an der Karlheinz-Böhm-Grundschule wird zum Ende des Schuljahres 2026/27 eingestellt. Grund ist eine Entscheidung des Freistaats Bayern. Als Ersatz soll ein Hort entstehen – allerdings mit weniger Plätzen als bisher.
Einst wurde es als „Porsche unter den Ganztageskonzepten“ gefeiert, nun steht das Vaterstettener Modell endgültig vor dem Aus. Dabei galt das 2011 eingeführte Betreuungskonzept lange als Vorzeigeprojekt. Das Besondere: Es verbindet die klassische Ganztagsschule mit einem Hort – und zwar nicht nur organisatorisch, sondern auch pädagogisch.
Was steckt hinter dem Vaterstettener Modell?
Vereinfacht gesagt: Unterricht und Betreuung sind hier keine zwei getrennten Welten. Die Kinder verbringen ihren Schultag in festen Ganztagsklassen, in denen sich Unterricht, Lernen, Spielen und Freizeit abwechseln. Lehrkräfte und Erzieher arbeiten dabei Hand in Hand. So unterstützen Erzieher bereits während des Unterrichts, nehmen an Lehrerkonferenzen teil und fördern die Kinder individuell. Umgekehrt beteiligen sich Lehrkräfte auch an Angeboten außerhalb des klassischen Unterrichts. Hinzu kommen längere Betreuungszeiten bis 17 Uhr und die Möglichkeit einer Ferienbetreuung.
Das Ziel: Die Kinder sollen den gesamten Tag über möglichst von denselben Bezugspersonen begleitet werden. Ein Konzept, das die damalige Schulleiterin Andrea Dauth 2024 als besonders hochwertig lobte und mit einem Porsche verglich.
Schon einmal vor dem Aus gerettet
Bereits 2023 stand das Modell auf der Kippe. Damals kündigte der bisherige Träger, die Arbeiterwohlfahrt (AWO), wegen Personalmangels seinen Vertrag. Mit der Matapi gGmbH fand die Gemeinde jedoch einen Nachfolger, der das Angebot ab dem Schuljahr 2024/25 fortführte.
Diesmal kommt das Aus von staatlicher Seite. Das Vaterstettener Modell war bislang nur aufgrund einer sogenannten „Experimentierklausel“ im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz möglich. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben, um besondere Betreuungskonzepte zu erproben.
Nun hat der Freistaat nach Angaben der Gemeindeverwaltung die entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Träger gekündigt. Nach „umfangreichen Verhandlungen“ gelang es zwar, für das laufende Schuljahr noch eine Übergangslösung zu vereinbaren. Danach seien der Gemeinde jedoch „die Hände gebunden“, erklärte Jasmin Marussis-Kley, Leiterin des Amts für Familie, Jugend und Bildung.
Hort statt Ganztagsklasse
Als Alternative prüfte das Rathaus zunächst eine Kombination aus gebundenem und offenem Ganztag. Doch für den gebundenen Ganztag fand sich kein geeigneter Träger. Hinzu kommt eine weitere Hürde: Ein offenes Ganztagsangebot darf an derselben Schule nicht parallel zur bestehenden Mittagsbetreuung betrieben werden. Gerade diese möchte die Gemeinde aber erhalten.
Deshalb setzt die Verwaltung nun auf einen klassischen Hort. Er soll in die bisherigen Räume der Ganztagsklassen einziehen. Die zuständige Fachaufsicht hat bereits vorläufig grünes Licht für bis zu 100 Hortplätze signalisiert. Im Vaterstettener Modell sind bislang 108 Plätze genehmigt – also acht mehr.
Während beim bisherigen Modell Unterricht und Betreuung eng miteinander verzahnt waren, findet die Betreuung in einem klassischen Hort grundsätzlich nach dem Unterricht statt. Wie das künftige pädagogische Konzept konkret aussehen wird und welche Veränderungen sich für Eltern und Kinder ergeben, ist bislang offen.
Um den Übergang zum Schuljahr 2027/28 vorzubereiten, hat der Haupt- und Familienausschuss am 21. Oktober einstimmig beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren für die Trägerschaft des neuen Hortes einzuleiten.
