Alkohol und Straßenverkehr vertragen sich nicht

von Catrin Guntersdorfer

Die Polizei hat auch in diesem Jahr für die Faschingszeit wieder verstärkt Kontrollen im Straßenverkehr angekündigt. Schon ab morgen (19.01.) ist die Polizei wieder gezielt unterwegs, um Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, zu denen es nicht selten in den närrischen Tagen kommt, zu unterbinden.

Die Polizei im Norden Oberbayerns musste in den Faschingstagen des Jahres 2017 insgesamt 34 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss, dazu einer unter Drogeneinfluss, aufnehmen. Allein bei diesen Unfällen wurden 12 Menschen verletzt. Insgesamt 151 Fahrzeuglenker fuhren unter Alkoholeinfluss und mussten sich einer Blutentnahme unterziehen. 33mal konnte eine Fahrt unter Alkoholeinfluss noch vor deren Antritt verhindert werden. Dieser Rückblick auf die letzte Faschingssaison macht deutlich, welches Gefahrenpotential Alkohol im Straßenverkehr birgt und unterstreicht die Notwendigkeit von verstärkten Kontrollen, die in diesem Jahr zwischen dem 19.01. und dem 14.02. stattfinden werden. Das kündigten die Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord an.

Empfindliche Strafen erwarten Fahrzeuglenker/innen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von wenigstens 500.- Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens 1 Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand alkoholisiert ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss führt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der sogenannten „absoluten Fahruntauglichkeit“, liegt in jedem Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug nach sich.

Damit die Faschingstage keine unliebsamen Folgen haben, rät die Polizei, die „fünfte Jahreszeit“ durchaus zu feiern, aber dann das Fahrzeug stehen zu lassen  und auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen zurückzugreifen. Zur eigenen Sicherheit sollte man auch nicht in ein Auto einsteigen, wenn man das Gefühl hat, der Fahrer steht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss!
Restalkohol kann am nächsten Morgen ein Problem sein! Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann bedeuten, dass man auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtauglich ist!

Im Zweifelsfall das Auto lieber stehen lassen! (Foto: b304)