Mehr Sicherheit für Schulkinder und Radfahrer: Auf der Möschenfelder Straße soll künftig während der Schulzeiten Tempo 30 gelten. Das Landratsamt Ebersberg geht dabei sogar weiter als der bisherige Beschluss der Gemeinde. Deshalb muss sich der Bau- und Mobilitätsausschuss nun erneut mit dem Thema beschäftigen. Ebenfalls neu ist ein Tempolimit in der Ortsmitte von Parsdorf.
Über Tempo 30 auf der viel befahrenen Möschenfelder Straße wird in Vaterstetten schon länger diskutiert. Ausgangspunkt war ein Antrag aus der Bürgerversammlung. Ende 2025 sprach sich der zuständige Ausschuss schließlich einstimmig dafür aus, die Geschwindigkeit zwischen Luitpoldring und Zugspitzstraße montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr auf 30 km/h zu begrenzen.
Voraussetzung dafür war jedoch zunächst ein neuer Schulwegplan für die Wendelsteinschule. Dieser wurde Anfang Juli fertiggestellt. Daraufhin beantragte die Gemeinde beim Landratsamt Ebersberg die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung.
Das Landratsamt hat inzwischen entschieden – und den Bereich größer gefasst als ursprünglich von der Gemeinde vorgesehen. Nach Abstimmung mit Polizei und Staatlichem Bauamt soll Tempo 30 bereits ab der Einmündung der Ernst-Mach-Straße nahe der B304 bis zur Zugspitzstraße gelten. Die Regelung ist auf die Zeit von 7 bis 18 Uhr während der Schultage beschränkt. Vorgesehen sind Klappschilder, die außerhalb der Schulzeiten nicht sichtbar sein sollen.
Grundlage für die Entscheidung ist vor allem der neue Schulwegplan. Darin ist der Schulweg bis zur Ernst-Mach-Straße eingezeichnet. Nach der novellierten Straßenverkehrsordnung können auf sogenannten hochfrequentierten Schulwegen leichter Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden.
Auch der Radverkehr spielt eine Rolle: Die Möschenfelder- beziehungsweise Dorfstraße gilt im Radverkehrskonzept der Gemeinde als wichtige Hauptroute, wird dort aber durchgehend als mangelhaft bewertet. Radfahrer müssen sich die Fahrbahn mit dem Autoverkehr teilen, eine eigene Radverkehrsführung gibt es nicht. Als besonders problematisch gelten die Kreuzungsbereiche und die Unterführung zwischen Luitpoldring und Zugspitzstraße.
Allerdings hatte die Gemeinde bislang nur für den kürzeren Abschnitt zwischen Luitpoldring und Zugspitzstraße einen politischen Beschluss gefasst. Deshalb soll die vom Landratsamt angeordnete Verlängerung bis zur Ernst-Mach-Straße zunächst noch nicht umgesetzt werden. Darüber muss der Bau- und Mobilitätsausschuss am kommenden Dienstag (15.9.) nun erneut beraten.
Bürgermeisterin Maria Wirnitzer (SPD) und die Bauverwaltung unterstützen die weitergehende Lösung des Landratsamtes. Aus ihrer Sicht würde Tempo 30 auf dem längeren Abschnitt sowohl den Schulweg als auch den Radverkehr auf der Möschenfelder Straße sicherer machen.
Darüber hinaus gilt auch in Parsdorf künftig Tempo 30. Der Wunsch nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung wurde mehrfach bei Bürgerversammlungen geäußert, im Mai beantragte dann die SPD eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich des Dorfplatzes. Der Bauausschuss stimmte dem Antrag mehrheitlich zu, die CSU lehnte ihn ab.
Ende Juli gab es nun auch hier eine Anordnung des Landratsamtes auf Basis der Schulwegpläne. Laut Landratsamt ist der Streckenabschnitt aufgrund der Kurve „für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtlich“, zudem weise sei die Straße ein überdurchschnittlich hohes Verkehrsaufkommen auf.
Die Regelung in Parsdorf gleicht jener der Möschenfelder Straße: An Schultagen, von 7 bis 18 Uhr, gilt künftig zwischen der Kreuzung Weißenfelder Straße / Hergoldinger Straße sowie dem nördlichen Ende der Wohnbebauung künftig ebenfalls Tempo 30.